Raumbezug
Gesamte Untereinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Durch großzügige Baulandwidmungen auch außerhalb der Siedlungskerne sind insbesondere landschaftlich attraktive Bereiche und Hanglagen mit Sichtbeziehungen zu den Seen stark zersiedelt.
Auch Rohstoffabbaustellen werden bevorzugt in den Hangbereichen angelegt und sind dadurch oft weithin sichtbar. Die Siedlungssplitter und Abbaustellen, sowie die damit verbundenen Erschließungseinrichtungen (Straßen, Leitungen) beeinträchtigen den Naturhaushalt und stören das Bild der traditionellen Kulturlandschaft. Der Anteil großer, störungsarmer Räume und durchgehender Grünzüge wird vermindert.
Gefährdung
In den Gemeinden bestehen noch große Baulandreserven außerhalb der Siedlungskerne. Insbesondere an den Sichthängen um die Seen ist die Nachfrage nach Zweitwohnsitzen hoch.
Wege zum Ziel
Konsequente Beachtung der Ziele und Grundsätze des Landesraumordnungsprogramms, sowie des Natur- und Landschaftsschutzes bei der Widmung von Bauland und Abbaustandorten. Rückwidmung von isoliert gelegenen Baulandwidmungen.