Konzentration der Siedlungsentwicklung auf vorhandene Zentren, Erweiterungen im direkten Anschluss an bestehende Zentren

Raumbezug

Gesamte Untereinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Durch großzügige Baulandwidmungen auch außerhalb der Siedlungskerne sind insbesondere landschaftlich attraktive Bereiche und Hanglagen mit Sichtbeziehungen zu den Seen stark zersiedelt.
Auch Rohstoffabbaustellen werden bevorzugt in den Hangbereichen angelegt und sind dadurch oft weithin sichtbar. Die Siedlungssplitter und Abbaustellen, sowie die damit verbundenen Erschließungseinrichtungen (Straßen, Leitungen) beeinträchtigen den Naturhaushalt und stören das Bild der traditionellen Kulturlandschaft. Der Anteil großer, störungsarmer Räume und durchgehender Grünzüge wird vermindert.

 

Gefährdung

In den Gemeinden bestehen noch große Baulandreserven außerhalb der Siedlungskerne. Insbesondere an den Sichthängen um die Seen ist die Nachfrage nach Zweitwohnsitzen hoch.

 

Wege zum Ziel

Konsequente Beachtung der Ziele und Grundsätze des Landesraumordnungsprogramms, sowie des Natur- und Landschaftsschutzes bei der Widmung von Bauland und Abbaustandorten. Rückwidmung von isoliert gelegenen Baulandwidmungen.

 

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