Sicherung eines harmonischen und möglichst naturnahen Landschaftsbildes im Uferbereich und im Umfeld der Seen

Raumbezug

Gesamte Untereinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Die Bedeutung des Landschaftsbildes ist sowohl aus naturschutzfachlicher Sicht, als auch für die touristische Nutzung sehr hoch. Durch die offene Blickbeziehung der Uferzone vom See oder auch von den Gegenhängen und den Berggipfeln der jeweils gegenüberliegenden Seeseite wirken sich das Landschaftsbild und damit auch eine Beeinträchtigung desselben, sehr weiträumig aus.

 

Gefährdung

Einzelne, zumeist bauliche Maßnahmen, die eine dauerhafte, maßgebliche, negative Änderung des Erscheinungsbildes der Landschaft zur Folge haben
Langfristige, „schleichende“ Entwicklungen, die sich erst nach einem längeren Zeitraum zu erkennbaren Änderungen aufsummieren
Zersiedelung
Nutzungsaufgabe historischer Kulturlandschaftselemente

 

Wege zum Ziel

Vor allem Maßnahmen der örtlichen Raumplanung und Förderung der traditionellen Bewirtschaftung

 

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