Raumbezug
Steinbrüche und Schottergruben in der Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
In der Raumeinheit existieren einige kleinere Rohstoffabbaue.
Ein Teil davon wurde bereits aufgelassen und unterliegt einem fortschreitenden Sukzessionsprozess.
Die Rohstoffabbaue stellen - in großem Stil angelegt - oft maßgebliche Eingriffe in das Landschaftsbild, den Wasserhaushalt oder in vorhandene Ökosysteme dar.
In Steinbrüchen und Schottergruben entstehen während der Abbautätigkeit ständig neue Pionierstandorte, die wichtige Ersatzlebensräume für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten darstellen. Auch nach Beendigung des Abbaus können durch geeignete Rekultivierungsmaßnahmen seltene und wertvolle Standorte hergestellt werden.
Wesentliche Lebensraumelemente auf den Sohlen der Rohstoffabbaustellen sind Flachwasserzonen, offene Wasserflächen und Uferröhrichte.
Durch die Schaffung von naturnahen Uferstrukturen und Röhrichten in Flachwasserzonen kann ein für Amphibien wertvoller Lebensraum geschaffen werden.
Offene Wasserflächen sind für eine Vielzahl von Vogelarten bedeutende Rast- Nahrungs- und Überwinterungshabitate. Gerade “junge“ Schottergruben sind auch für Amphibien, besonders für Wechselkröte und Laubfrosch, bedeutende Lebensräume.
Gefährdung
Unzureichende Rekultivierungskonzepte
Verfüllung der Grube oder in der Nachnutzung als Fisch- oder Badeteich ohne die Erhaltung von naturnahen Teilbereichen
Aufforstung aufgelassener Steinbrüche oder Nutzung als Abraumdeponien
Wenn kein adäquater Ersatz geschaffen wird: Fortschreitende Sukzession bis zu einem geschlossenen Waldbestand, dadurch Verlust wertvoller Initialstadien
Wege zum Ziel
Bewusstseinsbildende Gespräche mit den Abbauunternehmern
Im Rahmen der erforderlichen naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren ist danach zu trachten, möglichst jene Auflagen zu erteilen, die eine naturnahe Entwicklung der Steinbrüche in der Nachnutzungsphase erwarten lassen
Im Rahmen der weiteren Nutzung als Steinbruch sollte auf zufällig entstandene Sonderlebensräume mit höchster Bedeutung für den Naturschutz Rücksicht genommen werden, wenn eine Rekonstruktion des betreffenden Lebensraumes unwahrscheinlich ist
Solange ein extensiver Nutzungsanspruch an die Abbauflächen besteht, soll dieser auch aufrechterhalten werden. Sollte die Nutzung aufgegeben werden, so ist die natürliche Sukzession dem Aufforsten vorzuziehen, weil zumindest über einen längeren Zeitraum der ursprüngliche Charakter erhalten bleibt. Bei fortschreitender Sukzession können pflegende und gestaltende Eingriffe mit naturschutzfachlichen Zielsetzungen in Betracht gezogen werden.