Sicherung und Entwicklung des Fließgewässerkontinuums

Raumbezug

Flüsse und Bäche der gesamten Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Im Bereich der Kraftwerke und Wehranlagen ist die Organismendurchgängigkeit unterbrochen. Nur an 4 von 14 Kraftwerken sind Fischaufstiegshilfen vorhanden oder in unmittelbarer Planung. Die gravierendste Unterbrechung besteht in der Staumauer des Kraftwerks Klaus (40 m hoch). An den kleineren Kraftwerken sind Stauhaltungen im Bereich von wenigen Metern vorhanden. Weiters wurden im Mündungsbereich der Zubringerbäche oft Geschiebesperren errichtet.
Der Strombodingwasserfall stellt auf Grund seiner Höhe von etwa 11 m eine natürliche Unterbrechung des Fließgewässerkontinuums dar.
Erst ein durchgehendes Fließgewässerkontinuum ermöglicht Fischen sowie Benthosorganismen arttypische Wanderungen z.B. zu Laichplätzen bzw. den Austausch von durch Kraftwerke getrennten Populationen.

 

Gefährdung

Weiterer Ausbau der Wasserkraftnutzung
Das Ausbauziel im Rahmen des Gewässerbaus dürfte weitgehend erreicht sein

 

Wege zum Ziel

Umsetzung des Naturschutzgebiets „Mittleres Steyrtal“
Aus naturschutzfachlicher Sicht: Verhinderung weiterer Kraftwerksprojekte in der Raumeinheit
Die Organismendurchgängigkeit von Gewässern kann durch Fischaufstiegshilfen, wie sie heute bei Umbauten von bestehenden Wehranlagen von behördlicher Seite vorgeschrieben werden, verbessert werden. (vgl. auch EU-Wasserrahmenrichtlinie)
Rückbau von wasserrechtlich gelöschten Wehranlagen und lokalen, für den Objekt- und Personenschutz nicht benötigter Uferverbauungen
Verbesserung der Anbindung von Zubringern der Hauptgewässer durch ökologisch verträgliche Gestaltung von Geschiebesperren oder Abtreppungen

 

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