In der vorliegenden Struktur sind zwei Zielebenen ersichtlich. Auf weitere Unterziele wird beim jeweiligen Ziel hingewiesen.
- Sicherung der natürlichen Geländemorphologie und des naturnahen Landschaftsbildes.
- Verbesserung des Biotopverbundes entlang überregional bedeutsamer Wildtierkorridore, insbesondere auch im Bereich von Wildquerungsmöglichkeiten über lineare Infrastruktureinrichtungen.
- Sicherung und Entwicklung eines sehr guten bzw. guten ökologischen Zustands der Fließgewässer.
- Sicherung und Entwicklung ungestörter Fließgewässerbereiche für Flussuferläufer.
- Zulassen von Wildtiervorkommen mit weitgehend ungestörter Entwicklungsdynamik unter Berücksichtigung ökologischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen (Fischotter).
- Sicherung und Entwicklung der heimischen Flusskrebs-Bestände.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils an sekundären, temporären Kleinstgewässern (Wegpfützen, Tümpel).
- Nutzung des Potenzials von Schottergruben zur Entwicklung naturnaher Lebensräume.
- Erhaltung und Entwicklung eines hohen Anteils unbefestigter bzw. schwach befestigter Feld- und Wiesenwege.
- Erhöhung der Randliniendichte entlang des Waldrandes.