Raumbezug
Gesamte Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Sand- und Lehmgruben gehören auf Grund der geologischen Voraussetzungen zum raumtypischen Lebensrauminventar der Südlichen Mühlviertler Randlagen. Sie liegen zerstreut in unterschiedlicher Ausprägung, Größe und Nutzungsintensität vor. Darin zählen Substratwände und Gewässerflächen zu den naturschutzfachlich wertvollsten Lebensräumen, des Weiteren Rohboden-Pioniergesellschaften mit ihren interessanten Pflanzenbeständen. Offenbodenflächen dienen einer Reihe von Tieren als Lebensraum. Auch die natürlichen Selbstverwaldungsstadien sind von Bedeutung: Hier können sich vielfältige Sukzessionsabläufe entwickeln wie sonst nirgends in der menschlich überprägten Kulturlandschaft.
Typische naturschutzrelevante Bewohner von Grubenarealen sind Amphibien, von denen hier Wechselkröte und Laubfrosch Vorkommensschwerpunkte aufweisen, unter den Vogelarten Flussregenpfeifer und die Wandnister Uferschwalbe und Bienenfresser.
Zur Sicherung der reichhaltigen Biotopmosaike ist ein Mindestmaß an betrieblicher Nutzung günstig, da sich sonst Verwaldung einstellt und mit der Zeit die Vielfalt der Lebensraumtypen verloren geht.
Gefährdung
Rekultivierungen und Aufforstungen
Flächige Verwaldung
Flächig intensive betriebliche Tätigkeiten, die keine Ruhezonen vorsehen, in denen sich Lebensgemeinschaften entwickeln können
Eventuell Störungen durch Freizeitnutzungen
Wege zum Ziel
Beibehaltung „extensiver“ betrieblicher Nutzungen, unter Bewahrung störungsarmer Zonen und Zeiträume (etwa zur Vogelbrutzeit)
Bedachtnahme auf besonders wertvolle Teilbereiche (etwa Kleingewässer und Brutwände) bei Zwischendeponienutzungen oder Planierungen, auch beim Normalbetrieb
Im Falle einer Betriebseinstellung Aufnahme alternativer extensiver betrieblicher Nutzungen, bspw. als Zwischendepot für steinig-erdige, unbedenkliche Materialien, gezielte Sicherung der Habitatqualität wichtiger Zielarten unter Erarbeitung und Umsetzung von Pflegeplänen: z.B. Pflegeeingriffe durch Erdbewegungen, gezielte Schaffung und Erhaltung von kleinen Stillgewässern mit periodischer und/oder dauernder Wasserführung, punktuelle Gehölzrückschnitt- oder -entfernungsmaßnahmen, extensive Beweidung (Ziegen etc.) zur Offenhaltung
Verzicht auf Bepflanzungen