In der vorliegenden Struktur sind zwei Zielebenen ersichtlich. Auf weitere Unterziele wird beim jeweiligen Ziel hingewiesen.
- Sicherung von störungsarmen, naturnahen Wander- und Ausbreitungskorridoren.
- Erhaltung bedeutender Sichtbeziehungen und Ausblickpunkte.
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Sicherung des gebietstypischen traditionellen Kulturlandschaftscharakters.
- Erhaltung der traditionellen Bebauung und bei Neubebauung und Erweiterungen Sicherstellung einer landschaftsgerechten Bauweise.
- Sicherung und Entwicklung eines strukturreichen, aber gehölzarmen Offenlandschaftscharakters in Feldbrüterfluren.
- Sicherung des vorhandenen Geländereliefs (Hohlwege, Tobel, Gräben, (Weg-) Böschungen und Stufenrainfluren).
- Sicherung und Entwicklung kleinteiliger Nutzungsmuster im Kulturland.
- Sicherung gehölzarmer Kleinstrukturen der Landschaft.
- Sicherung und Entwicklung eines breiten Spektrums an Flurgehölztypen.
- Erhöhung des Anteils von Alt- und Totholz bei Feld- und Obstgehölzen.
- Erhaltung von Feld- und Wiesenwegen in unbefestigter Form.
- Sicherung eines breiten Spektrums an Extensivwiesengesellschaften und Brachen.
- Entwicklung strukturreicher Weidelebensräume.
- Sicherung und Entwicklung artenreicher Acker-Lebensgemeinschaften.
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Sicherung und Entwicklung naturnaher Waldbestände.
- Sicherung und Entwicklung natürlicher Buchenmischwälder.
- Sicherung und Entwicklung von Eichen- und Hainbuchenwäldern.
- Sicherung und Entwicklung von wärmebetonten Hang- und Schluchtwäldern.
- Sicherung und Entwicklung von kleinteiliger Nutzungs- und Strukturvielfalt in Waldbeständen und an Waldrändern.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Alt- und Totholzanteils.
- Sicherung und Entwicklung einer hohen Waldrandliniendichte und -vielfalt.
- Sicherung und Entwicklung eines sehr guten bzw. guten ökologischen Zustandes aller Fließgewässer.
- Sicherung und Entwicklung von Stillgewässern als naturnahe oder natürliche Lebensräume.
- Sicherung naturnaher Quellen und Quellbiotope.
- Sicherung und Entwicklung einer ökologisch orientierten Fischereiwirtschaft an Fließgewässern.
- Nutzung des Potenzials von Steinbrüchen zur Entwicklung vielfältiger, artenreicher Lebensräume.
- Nutzung des Potenzials von Sand- und Lehmgruben zur Entwicklung vielfältiger, artenreicher Lebensräume.
- Sicherung von Felsformationen.
- Sicherung und Entwicklung von Erdkellern, Erdställen und anderen Kunsthöhlen als Lebensräume für Wildtiere.
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Sicherung und Entwicklung artenreicher Lebensräume in Siedlungs- und Gewerbegebieten.
- Sicherung und Entwicklung des Nistangebotes für Gebäudebrüter und Fledermäuse.
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Gärten.
- Nutzung des Potenzials zur Entwicklung extensiver Wiesengesellschaften.
- Sicherung und Entwicklung von siedlungsgliedernden bzw. -umgebenden Grünzügen.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils an Ruderal- und Sukzessionsflächen.
- Verringerung der Versiegelungsrate in Betriebs- und Wohngebieten.
- Schaffung eines hohen Anteils naturnah begrünter Dächer.
- Sicherung und Erhöhung des Anteils von Einzelgehölzen, Gehölzbeständen und Parkanlagen.
- Sicherung und Entwicklung der Steinkauzvorkommen.
- Sicherung und Entwicklung der heimischen Flusskrebsbestände.
- Sicherung und Entwicklung möglichst störungsarmer Landschaftsbereiche zum Schutz von scheuen Wildtierarten.
- Zulassen raumgerechter Wildtiervorkommen und Steigerung der Akzeptanz für bestimmte Tierarten (Großsäuger, Biber, Fischfresser, Greifvögel, Eulen).