Raumbezug
Nichtstädtische Bereiche der Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
In der gebietscharakteristischen, gewachsenen Siedlungsstruktur dominieren weithin die erwähnten Einzelgehöfte, welche sich meist in ebenen Lagen oder in flachen Kuppenpositionen, teils in Form von Weilern verdichtet, befinden. Weitere Einzelgebäude sind ehemalige Kleinhäusleranwesen, die in weniger erhabenen Positionen, etwa an Hangfüßen, stehen. Allen gemein ist eine typische Umsäumung mit Obstbaumbeständen. In der traditionellen Siedlungssubstanz gibt es weiters Mühlen in Bachtälern sowie schließlich die Ortschaften, die heute durch Siedlungsausweitung und Modernisierungen am meisten ihren ehemaligen Charakter eingebüßt haben.
Die Verbauung erfolgt immer stärker auch in steileren und fernwirksamen Hanglagen, wo naturgemäß auch größere Geländekorrekturen erforderlich sind. Dies hat ebenso wie die Schaffung von Gewerbebetrieben, die in ländlich strukturierte Gebiete hinein reichen, eine deutliche Veränderung des Landschaftsbildes und Verlust der traditionellen Kulturlandschaft zur Folge.
Gefährdung
Mit größeren Landschaftseingriffen verbundene Bautätigkeit. Zersiedelung der Kulturlandschaft unter anderem mit Einfamilienhäusern, Errichtung von Objekten ohne landschaftsgerechte Bauweise und ohne Rücksichtnahme auf die Ensemblewirkung mit Baubeständen und ohne Einhaltung der Maßstäblichkeit.
Bauvorhaben mit starken, weithin sichtbaren Auswirkungen auf das Landschaftsbild – bedingt durch exponierte Lage des Grundstückes bzw. Größe des Bauvolumens.
Verlust typischer Landschaftsbestandteile wie Obstwiesen beim Umbau landwirtschaftlicher Anwesen.
Wege zum Ziel
Verstärkte Berücksichtigung der Interessen von Natur- und Landschaftsschutz bei der Ausweisung von Bauland
Eingrünung von Neubaugebieten
Obstbaumpflanzungen um neue Scheunen etc.
Schutz bedeutender Sichtachsen vor Neubebauung
Minimierung der Verbauung steilerer Hanglagen
Freihalten der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft von nicht mit dieser Nutzung in unmittelbarem Zusammenhang stehender Bebauung
Errichtung von unbedingt erforderlichen An- und Neubauten in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen. Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude.
Bereits vorhandene nicht landschaftsgerechte Bebauungen sollten künftig durch einen Mantel von landschaftstypischen Hecken oder Grüngürteln umschlossen werden, um so einen sanfteren Übergang zur Kulturlandschaft herzustellen.
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung.