Raumbezug
Gesamte Raumeinheit abseits der Ballungsräume
Ausgangslage/Zielbegründung
Obwohl die Raumeinheit zu den am meisten von neuer Siedlungstätigkeit betroffenen Landstrichen Oberösterreichs gehört, ist doch der Großteil bäuerlich geprägt und nur teilweise durch Kommassierungen in seinen Flurformen verändert. Wald, Nutzflächen und Kleinstrukturen der Landschaft sind in charakteristischen Anordnungen vorhanden, die es zu sichern gilt, um nicht verbreitet eine unspezifische Zivilisationslandschaft ohne regionale Identität zu erzeugen. Ähnliches gilt auch für die jahrhunderte lang gewachsene ländliche Bausubstanz, die in der Region vor allem durch den Vierkanthof in Streusiedlungen und Kleinweilern geprägt wird.
Von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und auch die Naturschutzqualität ist die Offenhaltung der zahlreich vorhandenen, oft extensiv, kleinteilig und abwechslungsreich genutzten, Kulturlandschaftsbereiche in den Hangzonen.
Gefährdung
Zersiedlung der Landschaft
Errichtung von Wohnbauten und Gewerbezentren, Sport- und Freizeitanlagen außerhalb der bestehenden Siedlungen
Ausbau der Infrastruktur, insbesondere des Straßennetzes und von Hochspannungsleitungen, Asphaltierung von Feldwegen und Ausbau zu Güterwegen.
Kommassierung, Grundstückszusammenlegungen, Rodung von Landschaftselementen wie Rainen und Gehölzgruppen, Begradigung oder Verrohrung von kleinen Flurgerinnen, Planierungen, Zuschütten von Gräben und Kleingewässern.
Neuaufforstungen von Kulturflächen
Energieholzproduktion auf „Kurzumtriebsflächen“
Mögliche Neuanlage gebietsuntypischer, windschutzstreifenartiger Landschaftselemente
Verbuschung und Verwaldung von Landschaftselementen, die früher extensiv genutzt oder wenigstens durch Mahd gepflegt wurden, oder von ganzen Landschaftsabschnitten (landwirtschaftlich unproduktiv gewordene Hangzonen)
Verlust bunter Extensivwiesen durch Intensivierung der Grünlandwirtschaft und vereinzelt Umbruch
Wege zum Ziel
Politische und gesellschaftliche Stärkung möglichst extensiv betriebener Landwirtschaft mit starkem Landschaftspflegeaspekt, Lenkung über aktive Förderpolitik (ÖPUL und Cross Compliance)
Verzicht auf stark landschaftsverändernde Kommassierungsprojekte
Möglichst weitgehender Verzicht auf Bachbegradigungen und -verrohrungen
Geringstmögliche Umwidmung land- und forstwirtschaftlicher Flächen
Konzentration weiterer Neuverbauungen auf Ballungsgebiete
Forcierung von verdichteten Neubauformen und Stärkung ihrer Attraktivität
Stärkere Einbeziehung des Natur- und Landschaftsschutzes in Belange der Flächenwidmung
Berücksichtigung von Biotopkartierungen und Landschaftserhebungen in den örtlichen Entwicklungskonzepten
Hintanhaltung von Verwaldungen und besonders von Neuaufforstungen, auch in so genannten „unterbewaldeten“ Gebieten
Gegebenenfalls Rodung getätigter Kulturlandaufforstungen und Umwandlung in möglichst extensiv genutzte Kulturflächen