Raumbezug
Gesamte Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
In der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist der gute Zustand von Gewässern als zu erreichende Vorgabe festgeschrieben. Kriterien zur Verbesserung der Qualität von Gewässern (z.B. ihrer Morphologie, Gewässergüte usw.) wurden festgelegt. Für die Gewässerverwaltungsbehörden herrscht in der Raumeinheit vor allem im Bereich der Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässersysteme Handlungsbedarf. Im Gewässergütebereich ist der Sollzustand bereits weitgehend erreicht.
Die ökologische Qualität der Fließgewässer hängt direkt von ihrer Naturnähe ab. Problematisch sind anthropogene Verarmungen der Strukturvielfalt in den Bächen, die durch Landbewirtschaftung, Oberflächenversiegelungen und Stauhaltungen veränderte Hydrologie der Gewässer und schließlich die unter menschlichem Wirken ebenfalls veränderte chemische Beschaffenheit des Wassers.
Zu den Leitarten - insbesondere für guten morphologischen Zustand der Gewässer - können Tiere wie Flusskrebse, Fischarten, Wasseramsel und Eisvogel gezählt werden.
Gefährdung
Drainagen, Bachbegradigungen, Ufersicherungen, Regulierungen, Entfernung von Strömungshindernissen, Ausbaggern von Bachsohlen
Errichtung von Kraftwerksanlagen, Sohlrampen und anderen Kontinuumsunterbrechungen (einschließlich deren Betrieb, beispielsweise durch Ausleitungen, Stauraumspülungen etc.)
Beeinträchtigungen der Gewässergüte durch Schad- und Nährstoffeintrag
Wege zum Ziel
Rückbau von Begradigungen, Sohl- und Uferverbauungen, Verrohrungen und Querbarrieren
Verzicht auf neue Verbauungen und Ufersicherungen
Möglichst weitgehender Verzicht auf Abflussertüchtigungen (Verklausungsschutz)
Möglichst weitgehender Verzicht auf Wiederherstellung von Ufer- und Sohlverbauungen nach hochwasserbedingten „Spontanrenaturierungen“
Bewahrung natürlicher Retentionsräume (Überschwemmungsflächen)
Sicherung und Steigerung der Gewässergüte
Erarbeitung und Umsetzung von Gewässerentwicklungskonzepten (gemäß Wasserrahmenrichtlinie)