Raumbezug
Städtische Bereiche und Umländer der Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Städtischen Grünzügen kommen vielfältige ökologische Funktionen zu: Wander- und Ausbreitungskorridore für Organismen, Milderung von kleinklimatischen Extremen, Lärm- und Abgasschutz, allgemein Verbesserung der Luftqualität und Verbesserung der humanökologischen Bedingungen (Erholungsfunktion). Von zusätzlicher Bedeutung ist ihre Landschaftsschutzfunktion, insbesondere bei der Eingrünung von hochrangigen Verkehrsachsen und Neubaugebieten bzw. Gewerbearealen.
Dies alles gilt für tatsächliche Grünzüge, die möglichst naturnahe Lebensräume sein sollten. In den Flächenwidmungsplänen können aber bspw. auch Gärten, Sportareale und Friedhöfe als Grünzüge gelten, die derartige Funktionen nicht oder nur eingeschränkt aufweisen.
Gefährdung
Einengungen bestehender Grünzüge durch Neuverbauungen
Nichtvorsehen von ausreichenden Grünzugsausweisungen bei neuen Verbauungsplänen
Naturferner Charakter von ausgewiesenen Grünzügen
Wege zum Ziel
Anreicherung städtischer Grünzüge mit naturnahen bzw. artenreichen Lebensräumen: Gehölzzüge, umwaldete Fließgewässer, Brachflächen, Extensivwiesen
Bei Stadtrand-Grünzügen: Offenhaltung der Kulturlandschaft und Erhalt ihrer typischen Gliederungselemente