Raumbezug
Gesamte Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
In den Hochzeiten der autarken Hofwirtschaft wurden auch steilere und steinige Flächen zur Ackernutzung herangezogen. Dabei wurden insbesondere in der Umgebung von Ulrichsberg, St. Stefan am Walde und Lichtenberg entsprechende Hänge durch Anlage von Böschungen, fallweise auch Trockensteinmauern terrassiert und von größeren Steinen befreit. Die so entstanden Ackerparzellen führten zu einer, aus heutiger Sicht, landschaftlich abwechslungsreichen Gliederung von Hangabschnitten. Aus naturschutzfachlicher Sicht stellen diese Stufenrainlandschaften, auch wenn sie heute der Grünlandwirtschaft und nicht mehr dem Ackerbau dienen, wertvolle Biotop-Ensembles dar, die höchste Wertigkeit für das Landschaftsbild und als Lebensraum haben. Hervorzuheben sind an solchen Standorten kleinflächige Halbtrockenrasen, die darüber hinaus in der Raumeinheit kaum mehr anzutreffen sind.
Stufenraine erfüllen nicht nur die wichtige Funktion der Erosionsminderung sondern sind darüber hinaus auch bedeutende Kleinlebensräume und Wanderkorridore für Insekten (z.B. Heuschrecken und Laufkäfern) und Kleinsäuger. In landwirtschaftlichen Intensivgebieten ist der Stoffeintrag (Dünge- und Spritzmittel) in die Raine beträchtlich. Die Wertigkeit als Lebensraum hängt daher weitgehend von der Bewirtschaftung der angrenzenden Kulturen ab sowie von der Breite der Raine. Als Lebensraum für Reptilien und andere thermophile Arten kommen daher entsprechend große Steinriegel oder Steinmauern in Frage. Fehlen Steinstrukturen und Reste von naturschutzfachlich wertvollen Halbtrockenrasen, so kann eine Verbuschung durchaus erwünscht sein, etwa als Lebensraum für den Neuntöter.
Gefährdung
Verbuschung/Verheckung naturschutzfachlich wertvoller trocken-warmer Raine: Mit fortschreitender Sukzessionsentwicklung kommt es entlang der Böschungen und Trockensteinmauern zur Ausbildung von Heckenzügen, die den Charakter als Trockenlebensraum beeinträchtigen und zu einer Verringerung der Wertigkeit führen
Wege zum Ziel
Erstellung von Gestaltungs- und Pflegeplänen, mit differenzierten Aussagen zu den verschiedenen Lebensraumtypen und ihrer flächenmäßigen Ausdehnung
Die Errichtung von Landschaftsschutzgebieten kann für gut ausgebildete und großflächige Bereiche in Betracht gezogen werden
Sicherung der Pflege durch Pflegeausgleich
Förderungen im Rahmen des ÖPUL
Privatrechtliche Verträge mit dem Land OÖ
Sicherung der wertvollen Strukturen auf Gemeindeebene (Ausweisung in örtlichen Entwicklungskonzepten als wertvolle Biotope) und auf Landesebene