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Sicherung und Entwicklung großräumiger Grünzüge.
- Sicherung und Entwicklung der Durchgängigkeit der Talungen.
- Sicherung des bestehenden Lebensraumverbundes der Großwälder.
- Sicherung und Entwicklung der bestehenden Vernetzungsstrukturen zu der nördlich angrenzenden Raumeinheit "Böhmerwald".
- Sicherung und Entwicklung großräumiger Wanderkorridore für große Wildtiere.
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Sicherung und Entwicklung des regionstypischen, land- und forstwirtschaftlich geprägten Landschaftscharakters.
- Sicherung und Entwicklung kleinteiliger Nutzungsmuster im Kulturland sowie einer hohen Randliniendichte.
- Sicherung von Stufenrainlandschaften.
- Sicherung und Entwicklung des hohen Anteils an raumtypischen, gehölzgeprägten Kulturlandschaftselementen.
- Sicherung und Entwicklung landschaftstypischer, steingeprägter Strukturelemente (Lesesteinwälle, Trockenmauern etc.) in der offenen Kulturlandschaft.
- Sicherung des Offenlandcharakters der Kulturlandschaft in Wiesen- und Feldbrüterfluren.
- Sicherung eines breiten Spektrums an Wiesengesellschaften und Brachen.
- Erhaltung und Entwicklung eines hohen Anteils unbefestigter bzw. schwach befestigter Feld- und Wiesenwege.
- Entwicklung unvermeidlicher Neuaufforstungen zu raumtypischen Waldflächen.
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Sicherung und Entwicklung naturnaher Wälder mit kleinräumiger Nutzungsstruktur und Naturverjüngung.
- Großräumige Sicherung und Entwicklung zonaler Buchen- und Fichten-Tannen-Buchen-Wälder.
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangwälder.
- Sicherung und Entwicklung kleinräumiger, naturnaher Eichenwälder.
- Sicherung und Entwicklung von Feucht- und Bruchwäldern.
- Sicherung und Entwicklung kleinräumig ausgebildeter Uferauwälder.
- Sicherung und Entwicklung eines großräumig hohen Totholz- und Altholzanteils.
- Sicherung und Entwicklung der hohen Randliniendichte und Vielfalt in den Wald-Grünland-Verzahnungsbereichen.
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Sicherung und Entwicklung des sehr guten bzw. guten Zustandes aller Fließgewässer.
- Sicherung des natürlichen Fliessgewässernetzes, insbesondere der Quellbäche in den Wiesenbereichen.
- Sicherung und Entwicklung einer natürlichen Fließgewässerdynamik.
- Sicherung und Entwicklung des Fließgewässerkontinuums.
- Sicherung oder gegebenenfalls Entwicklung der Wasserqualität aller in der Raumeinheit vorhandenen Gewässer.
- Sicherung und Entwicklung der Quellen, Quellfluren und Quellwälder als naturnahe Biotopflächen.
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Uferstrukturen und Ufervegetation (Hochstaudensäume und Galeriewälder).
- Sicherung und Entwicklung künstlich geschaffener Stillgewässer als naturnahe und extensiv genutzte Lebensräume.
- Sicherung und Entwicklung einer ökologisch orientierten fischereilichen Bewirtschaftung.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils an sekundären, temporären Kleinstgewässern (Wegpfützen, Tümpel).
- Sicherung natürlicher Blockformationen und Findlinge.
- Schutz und Renaturierung aller Moorflächen.
- Zulassen von Wildtiervorkommen mit weitgehend ungestörter Entwicklungsdynamik unter Berücksichtigung ökologischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
- Sicherung und Entwicklung des Nistangebotes für Gebäudebrüter und Fledermäuse.
- Sicherung und Entwicklung der Flussperlmuschel-Vorkommen.
- Sicherung und Entwicklung der heimischen Flusskrebs-Bestände.
- Sicherung und Entwicklung von Standorten vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten.
- Nutzung des Potenzials von Steinbrüchen zur Entwicklung naturnaher Lebensräume.
- Nutzung des Potenzials zur Entwicklung von Mager- und Trockenwiesen entlang von Verkehrswegen.
- Erhaltung der traditionellen Bebauung und bei Neubebauung und Erweiterungen Sicherstellung einer landschafts- und funktionsgerechten Bauweise.
- Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener Bebauung.
- Sicherung und Entwicklung artenreicher Lebensräume in Wohn-, Industrie- und Gewerbegebieten.