Erhaltung der traditionellen Bebauung und bei Neubebauung und Erweiterungen Sicherstellung einer landschafts- und funktionsgerechten Bauweise

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Das Landschaftsbild der Raumeinheit wird in bedeutendem Ausmaß von der traditionellen bäuerlichen Bauweise bestimmt. Vor allem die zerstreut liegenden Einzelhöfe sowie die Straßenweiler verleihen dem Gebiet beträchtlichen landschaftlichen Charme.
Auch heute noch wird das Landschaftsbild von den Flurformen maßgeblich mitbestimmt. Da in der Raumeinheit kaum eine Tendenz zu Streusiedlungsbildung und Einzelhausbebauung erkennbar ist, sind weite Teile der Landschaft noch als bäuerlich bedingtes Kulturgut erhalten und als solches erkennbar. Die traditionellen Hofformen (Dreiseiter und Vierkanter) blieben weitgehend erhalten, durch Aufstockung der Gebäude und Erweiterung um bisher untypische landwirtschaftliche Gebäude, wie Lagerhallen, ist eine Veränderung aber zum Teil bereits weit fortgeschritten. Diese können einen Störfaktor für das Landschaftsbild darstellen.

 

Gefährdung

Zersiedlung und nicht landschaftsgerechte Bauweise
Bau neuer hochrangiger Verkehrsachsen
Errichtung großer Gewerbeparks in den Randzonen der Siedlungsgebiete und damit einhergehend auch Versiegelung großer Flächen
Errichtung von Objekten ohne landschaftsgerechte Bauweise und ohne Rücksichtnahme auf die Ensemblewirkung mit Baubeständen, sowie Einhaltung der Maßstäblichkeit
Bauvorhaben mit starken, weithin sichtbaren Auswirkungen auf das Landschaftsbild – bedingt durch exponierte Lage des Grundstückes bzw. Größe des Bauvolumens

 

Wege zum Ziel

Vermeiden von Zersiedelung durch Maßnahmen der örtlichen Raumplanung (Flächenwidmungsplan u. örtliche Entwicklungskonzepte)
Einhaltung der in örtlichen Entwicklungskonzepten festgehaltenen Siedlungsgrenzen (keine Neuausweisung von Bauland in landwirtschaftlichen Bereichen außerhalb der festgelegten Baulandbereiche)
Rückwidmung von nicht genutzten Baulandreserven im Grünland oder bei höherwertigen Lebensräumen in ökologisch wertvolle Flächen
Errichtung von An- und Neubauten in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen
Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude
Bereits vorhandene nicht landschaftsgerechte Bebauungen sollten künftig durch einen Mantel von landschaftstypischen Hecken oder Grüngürteln umschlossen werden, um so einen sanfteren Übergang zur Kulturlandschaft herzustellen
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung

 

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