Kontingent A
Entnahmezeitraum von 01.12. bis 31.01.
- Braunau
- Freistadt
- Gmunden
- Grieskirchen und Eferding
- Kirchdorf
- Linz-Land
- Linz-Stadt
- Perg
- Ried
- Rohrbach
- Schärding
- Steyr-Land
- Steyr-Stadt
- Urfahr-Umgebung
- Vöcklabruck
- Wels-Land
- Wels-Stadt
Kontingent B
Entnahmezeitraum von 01.02. bis 31.05. und 16.09. bis 30.11.
- Braunau
- Freistadt
- Gmunden
- Grieskirchen und Eferding
- Kirchdorf
- Linz-Land
- Linz-Stadt
- Perg
- Ried
- Rohrbach
- Schärding
- Steyr-Land
- Steyr-Stadt
- Urfahr-Umgebung
- Vöcklabruck
- Wels-Land
- Wels-Stadt
Kontingent C
(Anzeigeverfahren)
Entnahmezeitraum von 01.02. bis 30.11.
- alle Bezirke
Datenstand: 26.12.2024 15:31:12
Kontingent A
Entnahmezeitraum: 1.12. bis 31.01.
Fischotter in allen Entwicklungsformen
Entnahmemethode: Lebendfalle und Bejagung mit Langwaffen
Kontingent B
01.02. bis 31.05. und seit 16.09. bis 30.11.
An besonders schützenswerten Gewässerstrecken dürfen Fischotter mit einem Gewicht von weniger als 4 kg und mehr als 8 kg entnommen werden.
Entnahmemethode: Lebendfalle
Kontingent C
(Anzeigeverfahren)
Entnahmezeitraum: 01.02. bis 30.11.
Bei Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse (Fischotternachweise) an Teichanlagen mit einer Größe von mehr als 0,65 ha dürfen nach vorheriger Anzeige Fischotter mit einem Gewicht von weniger als 4 kg und mehr als 8 kg entnommen werden.
Anzeigelegende
Rot: keine Entnahme möglich
Grün: Entnahme möglich
Orange: Entnahme möglich (Anzeigeverfahren)
Formular
-
-
Abgabeinformation (LWLD-LFW/E-89)
zur Abgabe für das Biologiezentrum
Herunterladen .