In Zusammenarbeit mit der Optikerinnung wird ein Screeningtest durchgeführt. Dieser umfasst
- eine Sehschärfenbestimmung (Nähe/Ferne) und
- eine Erfassung des räumlichen Sehens.
Sollte sich der Verdacht auf eine Auffälligkeit ergeben, werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis gesetzt und ersucht, eine augenfachärztliche Praxis aufzusuchen.