Wir beraten und unterstützen Sie unabhängig und weisungsfrei, vertraulich sowie kostenlos
- bei der Aufklärung von Missständen,
- wenn Sie einen Behandlungsfehler in einer Oö. Krankenanstalt vermuten,
- beim Versuch der außergerichtlichen Schadensregulierung bei medizinischen Schadensfällen im Zusammenhang mit einer Behandlung in einer Oö. Krankenanstalt,
- bei Streitfällen im Zusammenhang mit einer mangelhaften Unterbringung, Verpflegung oder Betreuung und Hilfe in einem Oö. Alten- oder Pflegeheim oder Einrichtung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz und
- bei der Errichtung von Patientenverfügungen.
Darüber hinaus unterstützen unsere Mitarbeiterinnen als ELGA-Ombudsstelle auch ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Weiterführende Informationen
- Rechtsgrundlage - Oö. KAG .
- Rechtsgrundlage - Oö. Pflegevertretungsgesetz .
- Patientencharta .
- Patientenvertretungen und -anwaltschaften in den anderen Bundesländern .
Kontaktmöglichkeiten
Sie können sich mit Ihrem Anliegen telefonisch, schriftlich (auch online) oder wenn eine nähere Erörterung erforderlich ist, auch bei einem Sprechtag an uns wenden.
Wir bitten um Verständnis, dass persönliche Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich sind.
Sie können von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr - telefonisch oder persönlich - mit uns in Kontakt treten.
Sprechtage sind nur nach telefonische Anmeldung möglich:
- 1. und 3. Mittwoch in der Geschäftsstelle der Oö. Patienten- und Pflegevertretung (Landesdienstleistungszentrum, Linz)
- 2 Mal jährlich in den Bezirkshauptmannschaften