Ich möchte eine Patientenverfügung errichten – wie unterstützt mich die Oö. Patientenvertretung?
Die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung bei einer rechtskundigen Mitarbeiterin oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Oö. Patienten- und Pflegevertretung ist für Personen, die eines der folgenden sozialen Kriterien erfüllen, möglich:
- Vorliegende Befreiung von der Rezeptgebühr oder
- Nettoeinkommen von maximal 1.600,00 Euro (ein allfälliges Pflegegeld wird nicht mit einbezogen)
Treffen diese sozialen Kriterien auf Sie nicht zu, ist zur Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung eine Notarin bzw. ein Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl zuständig.
Weiterführende Informationen
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Ratgeber zu Patientenverfügungen
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In diesem Ratgeber finden Sie Informationen und Formulierungshilfen, damit Sie Ihre Patientenverfügung richtig erstellen können.
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Ratgeber zu Patientenverfügungen (Leichter Lesen)
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Eine Information zur Patientenverfügung. Leicht zu Lesen. Leicht zu Verstehen. Für alle, die es brauchen.
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PDF-Formular Patientenverfügung
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Dieses Formular können Sie direkt ausfüllen und dann ausdrucken.
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Druckversion Patientenverfügung
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Wenn Sie das Formular handschriftlich befüllen wollen, können Sie diese Version ausdrucken und befüllen.
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Hinweiskarte Patientenverfügung
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Diese Karte können Sie bei sich tragen, um darauf aufmerksam zu machen, dass Sie eine Patientenverfügung haben.
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Erneuerungsformular Patientenverfügung
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Wenn Sie bereits eine verbindliche Patientenverfügung haben und die 8-Jahres-Frist zu Ende geht, können Sie Ihre Patientenverfügung mit diesem Formular erneuern.
- Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) .
- Notariatskammer .
- Oö. Rechtsanwaltskammer .
Kontaktmöglichkeiten
Sie können sich mit Ihrem Anliegen telefonisch, schriftlich (auch online) oder wenn eine nähere Erörterung erforderlich ist, auch bei einem Sprechtag an uns wenden.
Wir bitten um Verständnis, dass persönliche Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich sind.
Sie können von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr - telefonisch oder persönlich - mit uns in Kontakt treten.
Sprechtage sind nur nach telefonische Anmeldung möglich:
- 1. und 3. Mittwoch in der Geschäftsstelle der Oö. Patienten- und Pflegevertretung (Landesdienstleistungszentrum, Linz)
- 2 Mal jährlich in den Bezirkshauptmannschaften