Die Elektronische Gesundheitsakte "ELGA" ist ein Informationssystem, das Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen den Zugang zu ELGA-Gesundheitsdaten ermöglicht.
Zu den Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle zählen Information, Beratung und Unterstützung in folgenden Angelegenheiten:
- Unterstützung bei vermuteten Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit ELGA
- Einsichtnahme in den ELGA-Teilnahmestatus, ELGA-Protokolle und ELGA-Gesundheitsdaten
- Einsichtnahme in den e-Impfpass
- Eintragen von individuellen Zugriffsberechtigungen in Ihre ELGA
Kontakt
Aus Datenschutzgründen können per Telefon und E-Mail nur allgemeine Auskünfte erteilt werden, die keinerlei ELGA-Gesundheitsdaten oder sonstige persönliche Daten beinhalten.
Anfragen, für die die Bekanntgabe und Verarbeitung von ELGA-Gesundheitsdaten oder anderen personenbezogenen Daten notwendig ist, müssen entweder persönlich oder über die vorgesehenen Formulare - siehe unten - gestellt werden.
Kontaktmöglichkeit
ELGA-Ombudsstelle Standort Oberösterreich, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine persönliche Kontaktaufnahme nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich ist. Persönliche Termine können nur an Dienstagen und an Donnerstagen vereinbart werden!
Telefon: (+43 732) 77 20-165 50
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: elga-ombudsstelle@ooe.gv.at
Antragstellungen
Anträge können von der ELGA-Ombudsstelle nur bearbeitet werden, wenn diese postalisch oder mittels qualifizierter E-Mail-Signatur übermittelt werden.
Welche Gesundheitsdaten werden in ELGA verfügbar gemacht?
Je nach Region bzw. Bundesland sind einerseits Entlassungsbriefe von Krankenanstalten sowie Labor- und Radiologiebefunde ("e-Befunde"), und andererseits Informationen über die verschriebenen und abgegebenen Medikamente ("e-Medikation") in ELGA verfügbar.
Wenn Sie Ihre persönliche ELGA oder Ihren e-Impfpass einsehen möchten, können Sie das
- jederzeit selbst online mit Ihrer ID-Austria oder
- nach Terminvereinbarung in unseren Räumlichkeiten, in 4021 Linz, Bahnhofplatz 1,
tun.
An- und Abmeldung sowie Technisches
Für allgemeine Anfragen zur Elektronischen Gesundheitsakte, technische Unterstützung oder die An- und Abmeldung von ELGA, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ELGA-Serviceline der richtige Kontakt:
Telefon: (+43 50) 124 44 11
Erreichbarkeit: werktags von Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr
E-Mail: info@elga-serviceline.at
Wir weisen darauf hin, dass eine Abmeldung von ELGA "keine" Abmeldung vom elektronischen Impfpass bewirkt!
Zuständigkeit
Die Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle werden von den Patientenanwaltschaften (in Oberösterreich von der Oö. Patienten- und Pflegevertretung) in den Bundesländern wahrgenommen.
Zuständig ist die Ombudsstelle jenes Bundeslandes, in dem die ELGA-Teilnehmenden ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Kontaktdaten der einzelnen Standorte der ELGA-Ombudsstelle finden Sie auf der Homepage des Öffentlichen Gesundheitsportals Österreichs.
Weiterführende Informationen
- Ausübung meiner ELGA-Teilnehmer/innen/rechte .
- Behauptete Datenschutzverletzung im Zusammenhang mit ELGA .
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Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (Allgemeines)
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Unabhängige, serviceorientierte Infos zu Gesundheit und Krankheit.
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Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (Informationen zu ELGA)
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ELGA steht für eine moderne und sichere Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im österreichischen Gesundheitswesen.
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Meine elektronische Gesundheitsakte. Meine Entscheidung!
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Informative Website rund um ELGA.
- Datenschutzrechtliche Informationen gem. Art 13 DSGVO - Allgemeines Informationsblatt .
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Antrag auf Einsichtnahme und/oder Ausdruck des e-Impfpasses
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Nach § 24e Abs. 1 Z 1 GTelG 2012 können sich Personen mit Anliegen im Zusammenhang mit dem e-Impfpass schriftlich an die ELGA-Ombudsstelle wenden. Die ELGA-Ombudsstelle druckt auf Wunsch den e-Impfpass sowie die Protokolldaten aus, erteilt jedoch keine inhaltlichen bzw. medizinischen Auskünfte über dargestellte Immunisierungsdaten im e-Impfpass.
Der e-Impfpass ist keine ELGA-Anwendung, er kann nicht deaktiviert oder gelöscht werden. Ihr e-Impfpass steht Ihnen daher auch dann zur Verfügung, wenn Sie ELGA widersprochen haben. - Datenschutzrechtliche Informationen gem. Art 13 DSGVO - Informationsblatt E-Impfpass .
- Behauptete Datenschutzverletzung im Zusammenhang mit dem e-Impfpass .
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Folder - Die ELGA-Ombundsstelle
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Wir weisen darauf hin, dass es zu einer Änderung der Zugriffsdauer für ELGA- Gesundheitsdiensteanbieter gekommen ist, welche in den österreichweit zum Einsatz kommenden ELGA-Informationsfoldern noch nicht berücksichtigt ist - Apotheken haben eine Zugriffszeit von 28 Tagen.
- Folder - Allgemeines zu ELGA .
- Folder - Informationen zur e-Medikation .
- Folder - Informationen zum e-Befund .
- Folder - Informationen zum e-Impfpass .