Oö. Patientenvertretung

Wir sind für Sie da, wenn es um die Aufklärung und Information von Patientinnen und Patienten geht sowie zur Wahrung Ihrer Chance auf eine außergerichtliche Schadensregulierung bei behaupteten Behandlungszwischenfällen, wodurch Ihnen ein möglicherweise kostspieliges Gerichtsverfahren erspart werden kann.

Die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle der Oö. Patientenvertretung sind die für Sie zuständige Anlaufstelle bei der Aufklärung von Missständen, der Behandlung von Beschwerden sowie für die Erteilung von Auskünften, die jeweils mit dem Aufenthalt einer Patientin oder eines Patienten in einer oberösterreichischen Krankenanstalt zusammenhängen.

Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Oberösterreichischen Krankenanstaltengesetz 1997 (Oö. KAG 1997). Demnach fallen unter den Begriff Oö. Krankenanstalten Allgemeine Krankenanstalten und Sonderkrankenanstalten, Pflegeanstalten für chronisch Kranke, Sanatorien und selbständige Ambulatorien.

Achtung: Für Ihre Anliegen im Zusammenhang mit einer Behandlung bei einer niedergelassenen Ärztin bzw. einem niedergelassenen Arzt ist die Ärztekammer für Oberösterreich zuständig. Sie können sich in diesen Angelegenheiten bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Unterstützung auch an die Arbeiterkammer wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Klinik Diakonissen Linz einen Sonderfall in Bezug auf die Zuständigkeit der Oö. Patientenvertretung darstellt. Da es sich um ein Krankenhaus mit einem sogenannten Belegarztsystem handelt, sind hier sowohl angestellte, als auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte tätig. Rechtlich spricht man von einem "gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrag". Im Einzelfall hängt die Haftungsfrage von dieser vertraglichen Pflichtenteilung ab.

Ob die Oö. Patientenvertretung (oder falls deren Zuständigkeit verneint wird, die Ärztekammer) für Ihr konkretes Anliegen im Zusammenhang mit einem Belegspital die für Sie zuständige Anlaufstelle ist, ist daher jeweils im Einzelfall zu prüfen.

  • Wenn Sie als Patientin oder Patient oder als diesen nahestehende Person eine Beschwerde an uns richten. Das Beschwerdeformular finden Sie auf dieser Seite.
  • Bei Eingabe einer Informations- und Beschwerdestelle einer Krankenanstalt.

Achtung: Die Informations- und Beschwerdestellen der Spitäler sind die erste Anlaufstelle im Haus. Wenn Sie mit der Behandlung oder der Betreuung im Spital selbst unzufrieden sind, oder Fragen zur Abrechnung haben, können Sie sich gleich direkt vor Ort an die Informations- und Beschwerdestelle wenden.

Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, den Dingen nachzugehen, und für Sie eine zufriedenstellende Lösung Ihres Problems zu finden, sofern eine Klärung vor Ort möglich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, hat eine Eingabe bzw. Weiterleitung Ihrer Beschwerde an uns zu erfolgen, worüber Sie auch verständigt werden.

zu "Einholung der Unterlagen"

Sofern Sie nicht bereits mit Ihrer Beschwerde eine unterschriebene Zustimmungserklärung (Formular) übermittelt haben, wird Sie eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Oö. Patientenvertretung kontaktieren und Sie um Ihre schriftliche Zustimmung dahingehend ersuchen, dass die Geschäftsstelle der Oö. Patienten- und Pflegevertretung für Sie tätig werden darf. In weiterer Folge holen wir die notwendigen Unterlagen der betroffenen Krankenanstalten ein (ua. Krankengeschichte, Stellungnahme des Rechtsträgers).

zu "ärztliche und juristische Prüfung"

Nach Einlangen der erforderlichen Unterlagen erfolgt eine Überprüfung in medizinischer sowie rechtlicher Hinsicht.

zu "Vergleichsverhandlungen direkt mit Haftpflichtversicherung" und "Verhandlung vor der Schiedsstelle"

Unser primäres Ziel ist die Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit dem Rechtsträger bzw. der Versicherung. Sollte keine Lösung bzw. Vermittlung zwischen den Parteien möglich sein, kann die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Oö. Ärztekammer befasst werden. Auch vor der Schiedsstelle, deren Aufgabe ebenso die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung ist, unterstützen wir sie gerne.

zu "Mitteilung an Patienten"

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist – weil

  • eine Haftung des Rechtsträgers der betroffenen Krankenanstalt nicht eindeutig gegeben ist, oder
  • eine Haftung des Rechtsträgers der betroffenen Krankenanstalt nicht gegeben ist, wenn es sich um eine seltene, schwerwiegende Komplikation handelt, die zu einer erheblichen Schädigung geführt hat,

wird Ihnen empfohlen, einen Antrag an den Oö. Patientenentschädigungsfonds zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Oö. Patientenentschädigungsfonds.

Die Zusammensetzung der Oö. Patientenvertretung ist im Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 gesetzlich geregelt.

Sie besteht aus drei Mitgliedern, die von der Landesregierung für die Dauer der Funktionsperiode der Landesregierung bestellt werden.

Die Oö. Patientenvertretung setzt sich im Einzelnen zusammen aus:

  • der Patientenvertreterin als Vorsitzende bzw. dem Patientenvertreter als Vorsitzenden,
  • einer Ärztin bzw. einem Arzt aufgrund eines Besetzungsvorschlages der Ärztekammer für Oberösterreich, sowie
  • einer rechtskundigen Person.

Für jedes Mitglied ist zumindest ein Ersatzmitglied zu bestellen. Für das ärztliche Mitglied wurden – um den fachlichen Anforderungen gerecht werden zu können – mehrere Ersatzmitglieder bestellt.

Die Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder sind in Ausübung ihrer Tätigkeit in der Oö. Patientenvertretung weisungsfrei.

Die Geschäfte der Oö. Patientenvertretung werden vom Amt der Oö. Landesregierung unter der fachlichen Leitung der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden besorgt.

Was sind Patientenrechte?

Patientenrechte schützen und unterstützen die Patientin bzw. den Patienten im Verlauf einer Behandlung in einer Krankenanstalt, bei einer niedergelassenen Ärztin bzw. einem niedergelassenen Arzt (Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin, Fachärztin bzw. Facharzt oder Zahnärztin bzw. Zahnarzt) oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens (z.B. Betreuung durch einen Rettungsdienst, Apotheke, Physiotherapeutinnen bzw. Physiotherapeuten, etc.).

Die Patientenrechte sind in der Patientencharta sowie in § 28 Oö. KAG 1997 (unten angeführt) dargestellt.

Welche Rechte haben Patientinnen und Patienten nach dem Oö. KAG 1997 konkret?

Recht auf:

  • Information über die den Patientinnen und Patienten zustehenden Rechte
  • Einsicht in die Krankengeschichte
  • Aufklärung und Information über die Behandlungsmöglichkeiten samt Risiken und aktive Beteiligung an Entscheidungsprozessen den Gesundheitszustand betreffend
  • Medizinische Informationen durch eine zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Ärztin oder eines Arztes in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art
  • Ausreichend Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt, bei nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustands auch Kontakt mit Vertrauenspersonen außerhalb der Besuchszeiten
  • Seelsorgerische Betreuung
  • Psychologische Unterstützung
  • Ausreichende Wahrung der Intimsphäre
  • Behandlung durch einen für allgemeine medizinische Anliegen der Patientin bzw. des Patienten zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt neben der Erbringung fachärztlicher Leistungen
  • Ein würdevolles Sterben
  • Rücksichtnahme auf den allgemein üblichen Lebensrhythmus
  • Möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume bei stationärer Versorgung von Kindern
  • Achtung der besonderen Bedürfnisse bei Aufnahme beeinträchtigter Patienten
  • Klare Preisinformationen durch den Rechtsträger

Einbringung einer Beschwerde

Wir bitten um Verständnis, dass es derzeit bei der Beschwerdeeinbringung an die Oö. Patienten- und Pflegevertretung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Ein rechtlicher Nachteil entsteht für Sie daraus nicht, da die Verjährung während unseres Verfahrens gehemmt ist.

 

Formular

Weiterführende Informationen

Kontaktmöglichkeiten

Sie können sich mit Ihrem Anliegen telefonisch, schriftlich (auch online) oder wenn eine nähere Erörterung erforderlich ist, auch bei einem Sprechtag an uns wenden.

Wir bitten um Verständnis, dass persönliche Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich sind.

Sie können von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr - telefonisch oder persönlich - mit uns in Kontakt treten.

Sprechtage sind nur nach telefonische Anmeldung möglich:

  • 1. und 3. Mittwoch in der Geschäftsstelle der Oö. Patienten- und Pflegevertretung (Landesdienstleistungszentrum, Linz)
  • 2 Mal jährlich in den Bezirkshauptmannschaften

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: