Kostenlose Masernimpfung in Oberösterreich

In den letzten Jahren ist es im europäischen Raum und global erneut zu einem massiven Anstieg der Masernfälle gekommen. Waren es im gesamten Jahr 2023 noch 61.070 Fälle (davon 13 Todesfälle), so wurden in den ersten drei Monaten des Jahres 2024 bereits 56.634 Fälle (davon vier Todesfälle) gemeldet. Österreich zählt seit 2023 zu den Hotspots bei Masernerkrankungen in Europa. Seit dem 01.01.2024 wurden bereits 505 bestätigte Masernerkrankungen erfasst. 107 Personen (21,8 Prozent) mussten im Krankenhaus behandelt werden, vier davon auf einer Intensivstation. Mit weiteren Masernerkrankungen ist zu rechnen. Zum Vergleich wurden im Jahr 2023 insgesamt 186 Masernfälle in Österreich erfasst, wovon 49 Personen im Krankenhaus behandelt wurden.

Masern sind eine hoch ansteckende meldepflichtige Viruserkrankung, die von Mensch zu Mensch übertragen wird. Infektionen zeichnen sich durch grippeartige Symptome und einen charakteristischen Hautausschlag aus. Es können zum Teil lebensbedrohliche Komplikationen wie Entzündungen der Lunge und des Gehirns auftreten. Die Impfung bietet den besten Schutz vor einer Infektion, eine spezifische Therapie gibt es nicht. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) strebt an, die Masern (und auch die Röteln) zu eliminieren. Auch Österreich unterstützt das Ziel der Masern- und Rötelnelimination. Um Infektionsketten schnell unterbrechen zu können, gilt eine Immunität von mehr als 95 Prozent in der Bevölkerung als Voraussetzung. Um dieses Ziel zu erreichen und Ihre Gesundheit zu schützen, bitten wir Sie Ihren Impfstatus zu prüfen und fehlende Impfungen nachzuholen, um Krankheitsausbrüche einzudämmen.

Bei Verdacht auf Masern (Auftreten von unspezifischen Symptomen wie Schnupfen, Fieber, geröteten Augen und anderen grippeähnlichen Symptomen mit Hautausschlag) ist es unbedingt notwendig, Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt oder das Krankenhaus vor einem Ordinations- oder Ambulanzbesuch telefonisch zu kontaktieren. Nur so kann verhindert werden, dass Sie das Virus auf andere Patientinnen und Patienten in Warteräumen und Ambulanzen übertragen.

 

Infektionsweg

Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Bereits eine kurze Kontaktzeit reicht aus, um nahezu alle ungeschützten Personen (ca. 95 Prozent) zu infizieren. Wenn erkrankte Personen husten oder niesen, werden infektiöse Viruspartikel in Form von Tröpfchen ausgeschieden, die über mehrere Stunden in der Luft zirkulieren. Auch direkter Kontakt mit Nasen- oder Rachensekreten oder kontaminierten Oberflächen führt zu Übertragungen.

Ansteckungsfähige Phase

Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits vier Tage vor Auftreten des Hautausschlags und hält bis vier Tage nach Auftreten des Ausschlags an.

Symptomatik

8 bis 14 Tage (in seltenen Fällen bis 21 Tage nach Ansteckung) kommt es zu Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen und entzündeten Augen. Typisch sind auch kleine, weiße Flecken im Mundraum, die von einem roten Hof umgeben sind. Diese sogenannten Koplik-Flecken erscheinen etwa ein bis zwei Tage vor dem charakteristischen Hautausschlag. Der Hautausschlag beginnt meist im Gesicht und breitet sich über den ganzen Körper aus.

Komplikationen

Masern gehören zu den schwersten der sogenannten Kinderkrankheiten, denn sie haben eine hohe Komplikationsrate:

  • Jede Maserninfektion zieht eine Schwächung des Immunsystems für mehrere Jahre (zwei bis drei Jahre) nach sich. Es besteht dadurch ein anhaltend erhöhtes Risiko, an anderen Infektionskrankheiten zu erkranken oder sogar zu sterben.
  • Bei 20 Prozent der Maserninfektionen kommt es zu Komplikationen, wie Bronchitis, Mittelohrentzündung und/oder Lungenentzündung.
  • Gehirnentzündungen (Enzephalitis) kommen in etwa ein bis zwei von 1000 Masernfällen vor. Sie führen in 20 bis 30 Prozent zu Dauerschäden, wie zum Beispiel Krampfanfällen, Schwerhörigkeit, körperlicher beziehungsweise geistiger Behinderung oder Koma und sind in 25 Prozent tödlich.
  • Gefürchtete Spätfolge ist die SSPE (= subakute sklerosierende Panenzephalitis) bei einer von 1.700 bis 10.000 Erkrankten. Dabei kommt es etwa sechs bis acht Jahre nach der akuten Masernerkrankung zu fortschreitenden Hirnfunktionsstörungen, die immer tödlich enden. Besonders gefährdet für die SSPE sind Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken (ein von 600 Kindern erkrankt) oder während der Geburt angesteckt werden.
  • Schwere Komplikationen treten vor allem bei Kindern auf, die im ersten Lebensjahr erkranken. Bekanntermaßen kommt es auch im Erwachsenenalter eher zu schweren Verläufen.

Da es bei Masern keine spezifische Therapie gibt und die Erkrankung nur symptomatisch (Flüssigkeitszufuhr und fiebersenkende Medikamente) behandelt werden kann, stellt die kostenlose Impfung den besten Weg dar, um sich bereits im Vorfeld zu schützen.

Masern-Durchimpfungsraten zeigen, dass die meisten Altersgruppen immer noch nicht ausreichend bzw. zu spät geimpft werden. Vor allem bei den Jahrgängen 2019 und 2022 bestehen relevante Impflücken.

So kommen Sie zur Ihrer kostenfreien Masernschutzimpfung

Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr:

Für die Impfung der Säuglinge und Kleinkinder steht in Oberösterreich ein Impfgutscheinheft zur Verfügung, welches unter anderem auch die kostenlose MMR-Impfung aller Kinder ermöglicht. Das Impfgutscheinheft wird anlässlich der ersten Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen von der betreuenden Ärztin, dem betreuenden Arzt oder von der geburtshilflichen Station ausgegeben und ist an die Person des Kindes durch einen Barcode gebunden. Die Impfungen der Säuglinge und Kleinkinder werden von Ärztinnen oder Ärzten für Allgemeinmedizin, Kinderärztinnen oder Kinderärzten und an den Eltern-/Mutterberatungsstellen kostenlos durchgeführt. Um rechtzeitig geschützt zu sein, soll jedes Kind möglichst früh geimpft werden. Versäumte MMR-Impfungen können jedoch jederzeit nach telefonischer Terminvereinbarung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nachgeholt werden.

 

Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr:

Bisher waren diese "Nachholimpfungen" für Personen über 15 Jahren nur an öffentlichen Impfstellen (nach vorheriger Terminvereinbarung) gratis erhältlich. Seit 24. April 2022 kann die Masernimpfung nun auch im niedergelassenen Bereich kostenfrei nachgeholt werden. Hierzu benötigen Sie einen MMR-Impfgutschein, den Sie von Ihrem Impfarzt oder Ihrer Impfärztin erhalten. Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Apothekenabschnitt des Gutscheins, erhalten Sie den MMR-Impfstoff in Ihrer Apotheke und können die Impfung bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin des Vertrauens kostenfrei durchführen lassen.

Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Impfreaktionen wie leichtes Fieber und Ausschlag können bei circa jedem zehnten Impfling auftreten, sind aber in der Regel harmlos und sehr viel schwächer ausgeprägt als bei der Wildvirusinfektion. Möchten Sie sich genauer zu diesem Thema informieren, lesen Sie bitte die Gebrauchsinformation unter "weiterführenden Informationen".

Ungeschützte Personen, d.h. Personen, die nicht durch Impfungen oder durch eine frühere Masernerkrankung immun sind, werden im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde als Kontaktperson 21 Tage vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Schule, Hort, etc.) ausgeschlossen.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: