Die Koordination für Betreuung und Pflege (KBP) ist ein "Instrument" für die Regionalen Träger Sozialer Hilfe (Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut), mit dem die bedarfsgerechte Betreuung und Pflege geplant und organisiert wird.
Zielgruppe der KBP sind ältere Menschen (über 60 Jahre im Einzelfall bzw. ab 65 Jahre) mit Pflege- und/oder Betreuungsbedarf, Kinder im Rahmen der Hauskrankenpflege und Menschen mit Pflege- und/oder Betreuungsbedarf, welcher nicht auf der Basis anderer Rechtsgrundlagen zu decken ist.
Die Aufgaben werden in den Bereichen der "Mobilen Betreuung und Hilfe" und der "Hauskrankenpflege" sowie der Langzeitpflege in den Alten- und Pflegeheimen wahrgenommen. Dabei sind die Schnittstellen zum intramuralen Bereich (z.B. Krankenhaus), zum stationären Bereich (Kurzzeitpflege), zum teilstationären Bereich (z.B. Tagespflege) und anderen Wohnformen (z.B. Betreubares Wohnen) zu berücksichtigen.
Zu den Hauptaufgaben der Koordinatorinnen und Koordinatoren für Betreuung und Pflege, die über die Qualifikation einer Diplomsozialarbeiterin, eines Diplomsozialarbeiters oder des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegedienstes verfügen, zählen:
- Case-Management im Einzelfall
- Mitwirkung an der (regionalen) Sozialplanung
- Koordination und Vernetzung
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