Die Mobilen Dienste (Hauskrankenpflege und Mobile Betreuung und Hilfe) sind in Oberösterreich flächendeckend ausgebaut und stehen auch an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung.
Die Mobilen Dienste nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 fallen in die Zuständigkeit der Regionalen Träger Sozialer Hilfe (Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut) und werden zu 80 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Diese Dienste können bei folgenden zuständigen Ämtern und Organisationen angefordert werden:
- Wohnsitzgemeindeamt
- Sozialberatungsstellen
- Anbieterorganisationen
- Sozialabteilungen der Magistrate und Bezirkshauptmannschaften
Für die Inanspruchnahme der sozialen Hauskrankenpflege und der Mobile Betreuung und Hilfe ist ein Kostenbeitrag zu entrichten, der sowohl vom Einkommen als auch vom Bezug des Pflegegeldes abhängig ist.
Die vorläufige Berechnung des individuellen Kostenbeitrages erfolgt im Zuge eines Erstbesuches und ist in der Oö. Sozialhilfeverordnung 1998 geregelt, die derzeit gültige Tariftabelle finden Sie unter den weiterführenden Informationen.
Angebote und Anbieter in der Nähe Ihres Wohnortes können Sie auf der Informationsplattform pflegeinfo-ooe.at (Webtipp am Ende der Seite) suchen.
Weiterführende Informationen