Mahlzeitendienste versorgen Menschen, die selber nicht mehr kochen können, dauernd oder vorübergehend mit Mahlzeiten. Das Essen wird dabei entweder täglich mit Fahrzeugen essfertig oder wöchentlich als Tiefkühlkost zur Wohnung gebracht oder in Gasthäusern bzw. in Alten- und Pflegeheimen (Mittagstisch) angeboten.
Nähere Auskünfte über das Angebot an Mahlzeitendiensten und über den Kostenersatz erhalten Sie bei der Gemeinde, den Sozialberatungsstellen oder den Sozialabteilungen der Magistrate und Bezirkshauptmannschaften.
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