Im Auftrag des Landes Oberösterreich hat mit Ende Dezember 2010 im Bezirk Steyr-Land das Projekt "Entlastung pflegende Angehörige" stattgefunden. Träger dieses Pilotprojektes ist die Caritas für Betreuung und Pflege gewesen. Mit 01.01.2014 sind nunmehr die Richtlinien für den AngehörigenEntlastungsDienst (AED) für ein landesweites Angebot in Kraft getreten. Die Durchführung des AED erfolgt im Auftrag der regionalen Träger sozialer Hilfe (Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut) von den sprengelzugehörigen Organisationen der Mobilen Dienste.
Das Pilotprojekt hat zwei Schwerpunkte:
- die langfristige und regelmäßige Entlastung der/des pflegenden Angehörigen und
- die kurzfristige Entlastung z.B. bei Erkrankung der/des pflegenden Angehörigen ausschließlich im häuslichen Umfeld. Es soll ein Verbleib der/des zu pflegenden Angehörigen in deren/dessen vertrauter Umgebung so lange als möglich sichergestellt werden.
Als Projektpersonal kommen je nach Bedarfslage und Verfügbarkeit Heimhelferinnen/Heimhelfer und Fachsozialbetreuerinnen/Fachsozialbetreuer mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit zum Einsatz.
Pro Kundin/Kunde können bis zu 120 Stunden pro Jahr grundsätzlich in einem Wochenzeitrahmen von montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr in Anspruch genommen werden.
Zielgruppe sind pflegende Angehörige, die im Familienverband schon über einen längeren Zeitraum die Pflege und Betreuung einer Person mit Pflegegeldstufe 3 bis 7 übernehmen. Ebenfalls fallen pflegende Angehörige von Personen mit Demenz, die noch kein Pflegegeld beziehen, in diese Zielgruppe.
Die Tarife bei Inanspruchnahme des Dienstes sind sozial gestaffelt und setzen sich aus einem Grundbeitrag sowie – bei Pflegegeldbezug – aus einem Pflegegeldanteil zusammen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Oö. Sozialhilfeverordnung 1998.
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