Bei den Humanen Papillomaviren (HPV) handelt es sich um eine große Gruppe von Viren. Die Übertragung von HPV erfolgt vorwiegend durch direkten Schleimhautkontakt, insbesondere durch sexuelle Kontakte.
Bestimmte sogenannte "Hochrisiko Typen" der HPV sind Ursache für die Entwicklung bösartiger Tumoren. Dazu zählen ein Großteil der Gebärmutterhals-Karzinome sowie andere Tumore sowohl im Genitalbereich als auch im Mund- und Rachenbereich bei Männern und Frauen.
Andere HPV-Typen können zu infektiösen, stark wachsenden Hautveränderungen im Genitalbereich (Kondylome/Feigwarzen) führen. Die Behandlung der Feigwarzen ist meist langwierig und unangenehm.
Humane Papillomaviren sind weltweit verbreitet. Zumindest 80 Prozent aller Frauen und Männer infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV.
Die Impfung schützt vor den häufigsten HPV-bedingten Krebsformen und Genitalwarzen. Wenn Frauen und Männer geimpft werden, haben alle Geimpften nicht nur einen direkten Nutzen von der Impfung. Indirekt nimmt dadurch die Übertragungshäufigkeit insgesamt ab, sodass langfristig die Erkrankungen bzw. Erkrankungsvorstufen in der Bevölkerung seltener werden.
Der größte Nutzen der Impfung tritt ein, wenn diese zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem noch kein Kontakt mit HPV stattgefunden hat - also idealerweise vor den ersten sexuellen Kontakten.
Die Impfung ersetzt nicht die Vorsorgeuntersuchung mittels "Krebsabstrich" (PAP-Abstrich) bei Frauen, da sie vor den häufigsten und gefährlichsten, aber nicht vor allen HPV-Typen schützt.
Gemäß österreichischem Impfplan wird die HPV-Impfung mit dem 9-fach-Impfstoff GARDASIL 9 allen Mädchen und Buben bzw. Frauen und Männern ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr empfohlen. Der Nutzen einer später (ab dem vollendeten 30. Lebensjahr) begonnen HPV-Impfung sinkt.
Die Impfung gegen Humane Papillomaviren ist im kostenfreien Impfprogramm für Mädchen und Buben enthalten und wird vorrangig vor Eintritt in das sexuell aktive Alter ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach dem 2-Dosen-Schema kostenfrei geimpft. Untersuchungen haben eindeutig ergeben, dass die Impfantwort bei Kindern in dieser Altersgruppe am besten ist.
Ab 1. Juli 2024 stehen kostenlose HPV-Nachholimpfungen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr an öffentlichen Impfstellen und teilnehmenden Ordinationen zur Verfügung. Dabei kommt ein 2-Dosen-Schema (Offlabel-Anwendung mit evidenzbasierter Empfehlung) zur Anwendung, sofern das empfohlene Mindestintervall von mindestens sechs Monaten zwischen 1. und 2. Impfung eingehalten wird. Wurde die zweite Dosis früher als fünf Monate nach der ersten Dosis verabreicht, so ist immer eine dritte Dosis (3-Dosen-Schema) notwendig. Personen unter 30 Jahren, die bereits im 3-Dosen-Schema die Grundimmunisierung begonnen haben und bei denen eine 3. Impfung fachlich notwendig ist, können die letzte Teilimpfung ab dem 1. Juli 2024 ebenfalls kostenlos erhalten. Eine Rückvergütung von bereits angefallenen Impfkosten ist nicht möglich.
Als Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der kostenlosen Nachholimpfung gilt der Zeitpunkt der ersten Teilimpfung. Wenn die 1. HPV-Impfung vor dem 30. Geburtstag durchgeführt wird, dann sind auch alle Folgeimpfungen kostenlos, auch wenn diese nach dem 30. Geburtstag stattfinden sollten. Wenn jemand bereits eine (kostenpflichtige) Erstimpfung vor dem 30. Geburtstag hatte, dann sind alle weiteren Folgeimpfungen kostenlos. Voraussetzung dafür ist, dass man eine bereits erfolgte Erstimpfung vor dem 30. Geburtstag nachweisen kann. Eine nachträgliche Kostenrefundierung bereits bezahlter HPV-Impfungen ist nicht möglich.
Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr wird für einen gleichwertigen Individualschutz ein 3-Dosen-Schema (2. Dosis zwei Monate nach der 1. Dosis und 3. Dosis sechs bis acht Monate nach der 2. Dosis – abweichend von der Fachinformation, wegen besserer Wirksamkeit) empfohlen. Die Impfserie sollte aber jedenfalls innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Für immunsupprimierte und immuninkompetente Personen gilt altersunabhängig das 3-Dosen-Schema. Wir dürfen darauf hinweisen, dass für HPV-Impfungen ab dem vollendeten 30. Lebensjahr keine finanzielle Unterstützung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst angeboten wird. Ab dieser Altersgruppe müssen die Kosten selbst getragen werden (insgesamt etwa 600 Euro für drei Teilimpfungen).
Auch nach bereits erfolgter Infektion oder durchgemachter Erkrankung mit einem durch die Impfung abgedeckten Virus-Subtyp kann die Impfung empfohlen werden. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, neuerliche Infektionen mit demselben sowie auch anderen, durch den Impfstoff erfassten Subtypen zu verhindern. Zudem wirkt die HPV-Impfung zwar nicht therapeutisch, bei Impfung nach Konisation können durch Impfung jedoch zwei Drittel der Rezidive vermieden werden. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) übernehmen für Frauen nach Konisation wegen hochgradiger zervikaler intraepithelialer Dysplasien bis zum 45. Lebensjahr die Kosten für die HPV-Impfung.
HPV-Impfprogramm in Oberösterreich
- Für alle Schulkinder in der 5. Schulstufe wird die Impfung kostenfrei im Rahmen von Schulimpfungen durchgeführt.
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Zusätzlich wird die Impfung allen Kindern und jungen Erwachsenen vom vollendeten 9. Lebensjahr (= 9. Geburtstag) bis zum vollendeten 30. Lebensjahr (= bis zum 30. Geburtstag) an den öffentlichen Impfstellen der Bezirkshauptmannschaften, der Magistrate und der Abteilung Gesundheit im Landesdienstleistungszentrum in Linz kostenlos angeboten. Für die Vereinbarung von Impfterminen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Sanitätsdienste der Bezirkshauptmannschaften, an die Gesundheitsämter der Magistrate bzw. das Online-Terminbuchungsportal des Landes Oberösterreich. Die Impfstoffe sind direkt an der Impfstelle vorrätig.
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Die HPV-Impfung kann auch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr (= 30. Geburtstag) kostenlos nachgeholt werden. In den teilnehmenden Ordinationen (Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Gynäkologie und Geburtshilfe) erhalten Sie dazu einen HPV-Impfgutschein. Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Apothekenabschnitt des Gutscheins erhalten Sie den HPV-Impfstoff in Ihrer Apotheke und können die Impfung bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin des Vertrauens kostenfrei durchführen lassen. In manchen Ordinationen ist der Impfstoff auch vor Ort vorrätig. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen direkt an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt!
- Für junge Männer, welche sich im Präsenzdienst befinden, stellt das österreichische Bundesheer Impfungen zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
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Kontaktadressen der Bezirkshauptmannschaften.
Auf den Seiten der Bezirkshauptmannschaften finden Sie Informationen zu Impfungen unter Gesundheit > Impfungen
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Informationen über Humane Papillomaviren (HPV)
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Auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie unter Themen > Gesundheit > Übertragbare Krankheiten > Infektionskrankheiten A-Z > Humane Papillomaviren (HPV) Informationen über Humane Papillomaviren (HPV)
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Österreichischer Impfplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Wichtige Informationen über die in Österreich allgemein empfohlenen Impfungen, über spezielle Impfungen für Risiko- und Berufsgruppen, über Reiseimpfungen und eine Übersicht über alle Impfungen die laut Österreichischem Impfplan 2023 im Kindes- und Erwachsenenalter empfohlen werden finden Sie auf der Startseite unter der Rubrik Themen > Gesundheit > Impfen > Impfplan Österreich
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Aufklärungskampagne über Humane Papillomaviren
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Hier finden Sie Informationen zur HPV-Informationskampagne der betroffenen Fachgesellschaften.
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Schutzimpfung gegen Humane Papillomaviren (HPV9)
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Eine Information des öffentlichen Gesundheitsdienstes - zur Verwendung in den Bezirksverwaltungsbehörden