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Was ist das Oö. Anti-Diskrimierungs-Gesetz?
Anti heißt: Gegen
Diskriminierung heißt: Benachteiligung
Das Anti-Diskriminierungs-Gesetz
ist ein Gesetz gegen Benachteiligung.
Das Oö. Anti-Diskrimierungs-Gesetz
schützt Menschen vor Diskriminierung.
Das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz
gibt es seit 1. Juni 2005.
Im Oö. Anti-Diskrimierungs-Gesetz steht:
Niemand darf diskriminiert werden
- wegen der ethnischen Zugehörigkeit
- wegen der eigenen Religion
- wegen der eigenen Welt-Anschauung
- wegen einer Behinderung
- wegen dem Alter
- wegen dem Geschlecht
- wegen der sexuellen Orientierung
Achtung:
Wenn Personen beim Land OÖ oder bei
einer Gemeinde in Oberösterreich arbeiten
und wegen des Geschlechts diskriminiert werden,
dann ist die Gleichbehandlungs-Beauftragte zuständig.
Nicht die Oö. Anti-Diskriminierungs-Stelle.
Es gibt eine eigene Gleichbehandlungs-Beauftragte
für das Land OÖ, für die Gemeinden und
für die Städte Linz, Wels, Steyr.
Weiterführende Informationen
Wann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz?
Das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz
- gilt nur in Oberösterreich.
- gilt für alle Sachen, für die das Land Oberösterreich zuständig ist.
- gilt für alle Sachen, für die Gemeinden zuständig sind.
Das sind zum Beispiel solche Sachen:
-
Gesundheit
Zum Beispiel alle Gesundheits-Einrichtungen,
die zu einer Gemeinde oder zum Land OÖ gehören.
Das sind zum Beispiel Landes-Krankenhäuser oder
Reha-Kliniken vom Land OÖ und noch mehr.
Wenn hier jemand diskriminiert wird,
dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
-
Soziales
Dazu gehören Sozial-Leistungen vom Land OÖ.
Sozial-Leistungen sind zum Beispiel
die Eltern-Beratung und Mutter-Beratung oder
Alten- und Pflegeheime vom Land OÖ oder
wenn jemand die Bedarfs-orientierte Mindest-Sicherung
bekommt und noch mehr.
Wenn hier jemand diskriminiert wird,
dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
-
Güter und Dienstleistungen,
die der ganzen Gesellschaft zur Verfügung stehen.Dazu gehören zum Beispiel:
Straßen, ein Museum, Musik-Schulen,
Gemeinde-Bäder und noch mehr.
Wenn hier jemand diskriminiert wird,
dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
-
Zugang zu Wohnraum
Zum Beispiel: Wenn entschieden wird,
wer eine Sozial-Wohnung bekommt oder
wer eine Gemeinde-Wohnung bekommt.
Wenn entschieden wird,
wer eine Wohnbeihilfe bekommt.
Wenn hier jemand diskriminiert wird,
dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
-
Bildung
Dazu gehört die Schule.
Dazu gehört auch eine Ausbildung oder
eine Weiterbildung für einen Beruf.
Zum Beispiel Geld, damit man eine Ausbildung oder
eine Weiterbildung machen kann.
Oder der Zugang zu Bildungs-Einrichtungen.
Das heißt, dass das Gebäude barrierefrei ist.
Das heißt auch, wer bei einer Ausbildung oder
bei einer Weiterbildung aufgenommen wird.
Wenn hier jemand diskriminiert wird,
dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
-
Arbeits-Stellen und Berufs-Beratung vom Land OÖ
Zum Beispiel wenn aufgeschrieben wird,
wer Alten-Fachbetreuerin oder Alten-Fachbetreuer werden kann.
Oder wenn Menschen zur Berufs-Beratung kommen.
Wenn hier jemand diskriminiert wird,
dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
-
Personen, die beim Land oder bei der Gemeinde angestellt sind
Es gilt auch für Lehrlinge beim Land oder
Lehrlinge bei einer Gemeinde.
Es gilt auch für Personen,
die sich beim Land oder bei einer Gemeinde bewerben.
Wenn hier jemand diskriminiert wird,
dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
Wenn Sie von Bediensteten vom Land oder von einer Gemeinde
diskriminiert worden sind,
dann haben die ihre Dienst-Pflicht nicht erfüllt.
Es ist nämlich ihre Dienst-Pflicht,
dass sie niemanden diskriminieren.
Wenn Bedienstete vom Land oder von einer Gemeinde
jemanden diskriminieren, dann kann es sein,
dass Sie eine Verwarnung bekommen.
Es kann auch sein, dass Sie als Strafe
einmal weniger Gehalt bekommen.
Was steht im Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz?
Wenn eine Person diskriminiert wird,
muss sie das nicht beweisen.
Das heißt: Man muss nur glaubhaft machen,
dass eine Diskriminierung wirklich stattgefunden hat
und auch der Wahrheit entspricht.
Man braucht dafür aber keine Beweise.
Die Person, von der die Diskriminierung ausgeht,
hat die Aufgabe Beweise zu liefern.
Das heißt zum Beispiel:
Wenn es nicht stimmt,
dass eine Person eine Diskriminierung getan hat,
dann muss diese Person das auch beweisen.
Es gibt Personen,
die diskriminiert worden sind
und sich dagegen wehren.
Manchmal haben diese Personen Angst,
dass sie wieder schlechter behandelt werden,
weil sie sich wehren.
Dagegen gibt es einen Schutz
im Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
Es gibt Personen,
die jemandem helfen,
die oder der diskriminiert worden ist.
Manchmal haben diese Personen Angst,
dass sie selbst schlechter behandelt werden,
weil sie jemandem helfen.
Dagegen gibt es einen Schutz
im Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
Wenn Sie diskriminiert worden sind und
dadurch einen Schaden erlitten haben,
dann haben Sie Anspruch auf Schaden-Ersatz.
Das muss ein Gericht entscheiden.
Der Schaden kann sein,
dass Sie durch die Diskriminierung Geld verloren haben.
Der Schaden kann sein,
dass Sie in ihren Gefühlen verletzt worden sind.
Das Gericht entscheidet,
ob Sie einen Schaden erlitten haben.
Das Gericht entscheidet auch,
wie viel Schaden-Ersatz Sie bekommen.
Dafür gibt es aber Fristen.
Das heißt,
wenn sie nach der Diskriminierung zu lange warten,
dann kann es zu spät sein.
Zum Beispiel
Dann kann es sein,
dass Sie keinen Schaden-Ersatz mehr bekommen.
Darum ist es wichtig,
dass Sie sich schnell bei uns melden!