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Schutz vor Benachteiligung

Hand hält Paragraphen Symbol in Sonne

Quelle: @Robert Kneschke – stock.adobe.com

 

Was ist das Oö. Anti-Diskrimierungs-Gesetz?

Anti heißt: Gegen
Diskriminierung heißt: Benachteiligung

Das Anti-Diskriminierungs-Gesetz
ist ein Gesetz gegen Benachteiligung.

Das Oö. Anti-Diskrimierungs-Gesetz
schützt Menschen vor Diskriminierung.

Das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz
gibt es seit 1. Juni 2005.
 

Im Oö. Anti-Diskrimierungs-Gesetz steht:

Niemand darf diskriminiert werden


Achtung:

Wenn Personen beim Land oder bei
einer Gemeinde in Oberösterreich
arbeiten
und wegen des Geschlechts diskriminiert werden,
dann ist die Gleichbehandlungs-Beauftragte zuständig.
Nicht die Oö. Anti-Diskriminierungs-Stelle.

Es gibt eine eigene Gleichbehandlungs-Beauftragte
für das Land , für die Gemeinden und
für die Städte Linz, Wels, Steyr.

Weiterführende Informationen

 

Wann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz?

Das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz
- gilt nur in Oberösterreich.
- gilt für alle Sachen, für die das Land Oberösterreich zuständig ist.
- gilt für alle Sachen, für die Gemeinden zuständig sind.

Das sind zum Beispiel solche Sachen:

  • Gesundheit

    Zum Beispiel alle Gesundheits-Einrichtungen,
    die zu einer Gemeinde oder zum Land gehören.
    Das sind zum Beispiel Landes-Krankenhäuser oder
    Reha-Kliniken vom Land und noch mehr.
    Wenn hier jemand diskriminiert wird,
    dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
     

  • Soziales

    Dazu gehören Sozial-Leistungen vom Land OÖ.
    Sozial-Leistungen sind zum Beispiel
    die Eltern-Beratung und Mutter-Beratung oder
    Alten- und Pflegeheime vom Land oder
    wenn jemand die Bedarfs-orientierte Mindest-Sicherung
    bekommt und noch mehr.
    Wenn hier jemand diskriminiert wird,
    dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
     

  • Güter und Dienstleistungen,
    die der ganzen Gesellschaft zur Verfügung stehen.

    Dazu gehören zum Beispiel:
    Straßen, ein Museum, Musik-Schulen,
    Gemeinde-Bäder und noch mehr.
    Wenn hier jemand diskriminiert wird,
    dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
     

  • Zugang zu Wohnraum

    Zum Beispiel: Wenn entschieden wird,
    wer eine Sozial-Wohnung bekommt oder
    wer eine Gemeinde-Wohnung bekommt.
    Wenn entschieden wird,
    wer eine Wohnbeihilfe bekommt.
    Wenn hier jemand diskriminiert wird,
    dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
     

  • Bildung

    Dazu gehört die Schule.
    Dazu gehört auch eine Ausbildung oder
    eine Weiterbildung für einen Beruf.
    Zum Beispiel Geld, damit man eine Ausbildung oder
    eine Weiterbildung machen kann.
    Oder der Zugang zu Bildungs-Einrichtungen.
    Das heißt, dass das Gebäude barrierefrei ist.
    Das heißt auch, wer bei einer Ausbildung oder
    bei einer Weiterbildung aufgenommen wird.
    Wenn hier jemand diskriminiert wird,
    dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
     

  • Arbeits-Stellen und Berufs-Beratung vom Land

    Zum Beispiel wenn aufgeschrieben wird,
    wer Alten-Fachbetreuerin oder Alten-Fachbetreuer werden kann.
    Oder wenn Menschen zur Berufs-Beratung kommen.
    Wenn hier jemand diskriminiert wird,
    dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
     

  • Personen, die beim Land oder bei der Gemeinde angestellt sind

    Es gilt auch für Lehrlinge beim Land oder
    Lehrlinge bei einer Gemeinde.
    Es gilt auch für Personen,
    die sich beim Land oder bei einer Gemeinde bewerben.
    Wenn hier jemand diskriminiert wird,
    dann gilt das Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.

    Wenn Sie von Bediensteten vom Land oder von einer Gemeinde
    diskriminiert worden sind,
    dann haben die ihre Dienst-Pflicht nicht erfüllt.
    Es ist nämlich ihre Dienst-Pflicht,
    dass sie niemanden diskriminieren.

    Wenn Bedienstete vom Land oder von einer Gemeinde
    jemanden diskriminieren, dann kann es sein,
    dass Sie eine Verwarnung bekommen.
    Es kann auch sein, dass Sie als Strafe
    einmal weniger Gehalt bekommen.

 

Was steht im Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz?

Wenn eine Person diskriminiert wird,
muss sie das nicht beweisen.
Das heißt: Man muss nur glaubhaft machen,
dass eine Diskriminierung wirklich stattgefunden hat
und auch der Wahrheit entspricht.
Man braucht dafür aber keine Beweise.

Die Person, von der die Diskriminierung ausgeht,
hat die Aufgabe Beweise zu liefern.
Das heißt zum Beispiel:
Wenn es nicht stimmt,
dass eine Person eine Diskriminierung getan hat,
dann muss diese Person das auch beweisen.

Es gibt Personen,
die diskriminiert worden sind
und sich dagegen wehren.
Manchmal haben diese Personen Angst,
dass sie wieder schlechter behandelt werden,
weil sie sich wehren.

Dagegen gibt es einen Schutz
im Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.


Es gibt Personen,
die jemandem helfen,
die oder der diskriminiert worden ist.
Manchmal haben diese Personen Angst,
dass sie selbst schlechter behandelt werden,
weil sie jemandem helfen.

Dagegen gibt es einen Schutz
im Oö. Anti-Diskriminierungs-Gesetz.

Wenn Sie diskriminiert worden sind und
dadurch einen Schaden erlitten haben,
dann haben Sie Anspruch auf Schaden-Ersatz.
Das muss ein Gericht entscheiden.

Der Schaden kann sein,
dass Sie durch die Diskriminierung Geld verloren haben.

Der Schaden kann sein,
dass Sie in ihren Gefühlen verletzt worden sind.

Das Gericht entscheidet,
ob Sie einen Schaden erlitten haben.
Das Gericht entscheidet auch,
wie viel Schaden-Ersatz Sie bekommen.

Dafür gibt es aber Fristen.
Das heißt,
wenn sie nach der Diskriminierung zu lange warten,
dann kann es zu spät sein.
Zum Beispiel
Dann kann es sein,
dass Sie keinen Schaden-Ersatz mehr bekommen.

Darum ist es wichtig,
dass Sie sich schnell bei uns melden!

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: