BVD-Gesundheitsbescheinigungen selber erstellen

Laut § 15 der BVD-Verordnung muss jedes Rind, das verkauft wird (ausgenommen an einen Schlachthof), von einer BVD-Gesundheitsbescheinigung begleitet werden. Der Großteil der Rinder, die in Oberösterreich in Verkehr gebracht werden, stammt aus Betrieben, die amtlich anerkannt BVD-virusfrei sind und bei denen über die regelmäßige Untersuchung der Tankmilch ständig eine unverdächtige BVD-Kontrolluntersuchung vorliegt, die nicht älter ist als 3 Monate. In diesem Fall müssen Tiere, die am Betrieb geboren wurden oder mindestens 6 Monate auf dem Betrieb waren, wenn sie verkauft werden, nicht auf BVD untersucht werden. Das selbe gilt für amtlich anerkannt BVD-virusfreie Betriebe, die ein unverdächtiges Jungtierfenster oder Jungkuhgemelk, das nicht älter ist als 3 Monate, vorweisen können.

Ist der Betrieb nicht amtlich anerkannt BVD-virusfrei, können BVD-Gesundheitsbescheinigungen dann erstellt werden, wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse für das entsprechende Tier vorliegen.

Landwirte können selber BVD-Gesundheitsbescheinigungen für Rinder aus seinem Betrieb über das E-Government-Service des Landes Oberösterreich erstellen (siehe unten).

Für diesen Dienst ist keine Registrierung oder Freischaltung notwendig. Es ist ein freier Zugang für BVD-Gesundheitsbescheinigungen eingerichtet.

Sie klicken links oben den Button Gesundheitsbescheinigung an und es öffnet sich ein Fenster, wo Ohrmarkennummer und Betriebsnummer einzugeben sind. Bei trächtigen Tieren ist „Trächtig“ anzuklicken und das Belegdatum einzugeben.

Danach einfach auf den Button Gesundheitsbescheinigung erstellen klicken. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird eine Gesundheitsbescheinigung im PDF-Format erstellt.

Sind die Voraussetzungen nicht gegeben oder liegt ein Eingabefehler vor, wird keine Gesundheitsbescheinigung erstellt und eine Fehlermeldung erscheint.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: