Die Bekämpfung der Tierseuchen gehört zu den wichtigsten und seit langer Zeit gesetzlich geregelten Aufgaben der Veterinärverwaltung.
Tierseuchen sind Krankheiten die neben einer hohen Infektionswahrscheinlichkeit und oftmals schwerem Krankheitsverlauf, durch Verursachung hoher wirtschaftlicher Schäden auf Grund von Tierverlusten oder Wertminderung tierischer Produkte charakterisiert sind.
Es gibt eine Reihe von Krankheiten, die anzeigepflichtig sind. Das heißt, sowohl der Verdacht, dass sich ein Tier mit der Krankheit infiziert haben könnte, als auch ein tatsächlicher Ausbruch müssen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.
Welche Krankheiten bei welchen Tieren anzeigepflichtig sind, wird einerseits durch EU-Verordnungen geregelt, andererseits durch nationale Verordnungen und Gesetze.
Die durchzuführenden Maßnahmen im Verdachts- oder Seuchenfall sind vielfältig, beispielsweise:
- Klinische Untersuchung von Tieren
- Entnahme von diagnostischen Proben (oft Blutprobenentnahme)
- Betriebssperren im Seuchenfall
- Anordnung oder Durchführung von Schutzimpfungen oder Behandlungsmaßnahmen (auch vorbeugend)
- Anordnung oder Durchführung der Tötung von erkrankten oder ansteckungsverdächtigen Tieren
- Überwachung oder Durchführung der Desinfektion (besonders Schlussdesinfektion)
- Wertermittlung und Schätzung des Schadens der betroffenen Bauernhöfe
Die Hauptlast der anfallenden Arbeit vor Ort wird durch die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte in den Bezirken getragen. Bei Bedarf können freiberuflich tätige Tierärzte mit gewissen Aufgaben betraut werden.
Die zentrale Planung und Überwachung der Maßnahmen wird durch die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte der Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen im Amt der OÖ Landesregierung erledigt.
Brucellose (Bangseuche)
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Rinderbrucellose Oberösterreich 2018
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Der Ausbruch von Brucellose wird in einem Kurzbericht dargestellt.
Nähere Informationen finden sie auch auf den Seiten des BMASGK und der AGES.