Schweine, Schafe, Ziegen
Den Neubeginn einer Haltung von Schafen- und Ziegen, Zu- und Abgänge und untersuchungspflichtige Schlachtungen müssen Sie innerhalb von sieben Tagen beim Betreiber des VIS melden
Weiterführende Informationen
Pferdeartige, Neuweltkamelidae, Farmwild, Kaninchen, Geflügel
Wenn Sie neu mit der Haltung dieser Tiere beginnen, dann muss das innerhalb von sieben Tagen ab Aufnahme der Haltung gemeldet werden.
Für die Meldung der Tierhaltung verwenden Sie bitte das Formular – Ansuchen um eine VIS Betriebsnummer für Tierhalter
Weiterführende Informationen
Die Haltung von Kaninchen muss nur dann gemeldet werden, wenn sie für die Fleischgewinnung genutzt werden und das Fleisch In-Verkehr gebracht wird.
Rinder
Die Haltung von Rindern, Zu- und Abgänge sowie Geburten und Todesfälle müssen Sie innerhalb von sieben Tagen bei der Agrarmarkt Austria (AMA) melden.
Bienen
Wenn Sie neu mit der Haltung von Bienen beginnen, dann müssen Sie das innerhalb von sieben Tagen mit folgendem Formular melden:
Weiterführende Informationen
Die Meldung der Standorte und die zweimal jährliche Meldung der Anzahl der besiedelten Bienenstöcke müssen vom Imker/der Imkerin selbst oder im Wege der Ortsgruppe durchgeführt werden.