Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Seuche, die Haus- und Wildschweine betrifft. Für den Menschen stellt sie keine Gesundheitsgefährdung dar.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine äußerst ansteckende, meist fieberhaft verlaufende Seuche, die Haus- und Wildschweine betrifft. Für den Menschen stellt sie keine Gesundheitsgefährdung dar.

 

Die Tierseuche ist bisher noch nicht in Österreich aufgetreten Durch zahlreiche Fälle in Nordost Europa und in einigen direkten Nachbarländern Österreichs ist die Gefahr einer Einschleppung aber sehr hoch! Ein Ausbruch in Österreich hätte schwerwiegende Folgen für Tiere und landwirtschaftliche Betriebe.  Die Seuchenbekämpfung im Wildschweinebestand ist sehr schwer möglich, durch entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen soll die Einschleppung in Hausschweinebestände verhindert werden.

Der Erreger, ein Virus, ist sehr widerstandsfähig. Er kann Wochen bis Monate in Fleisch und Fleischwaren sowie in Schlachtabfällen überleben, in gefrorenem Fleisch sogar mehrere Jahre.

Die Afrikanische Schweinepest wird vor allem durch infizierte Schweine und das Verfüttern kontaminierter Speiseabfälle übertragen. Das Virus kann aber auch über nicht gereinigte und desinfizierte Fahrzeuge, Ausrüstung und unsaubere Kleidung weiterverbreitet werden. 

Die obersten Ziele sind eine Einschleppung nach Österreich zu verhindern sowie allfällige Ausbrüche bei Wildschweinen oder Hausschweinen möglichst frühzeitig zu erkennen, um so schnell wie möglich Maßnahmen zur Eindämmung setzen zu können. Dafür sind die Veterinärbehörden auf Hilfe verschiedener Bevölkerungsgruppen angewiesen, die einen sehr wichtigen Beitrag leisten können.

Informationen zum aktuellen Ausbruchsgeschehen in Europa und Informationsmaterial zur ASP finden Sie unter

Information für Schweinebetriebe

Ein Ausbruch dieser Seuche hat immense Folgen für die gesamte Schweinewirtschaft. Um den Ausbruchsort werden Sperrzonen festgelegt, aus denen das In-Verkehr-Bringen sowohl der Schweine, als auch deren Produkte (Fleisch, Samen, Eizellen, Embryonen) verboten, oder nur unter Einhaltung von Auflagen erlaubt sind.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen der ASP im Schweinebestand ist der zuständigen Amtstierärztin oder dem zuständigen Amtstierarzt anzuzeigen!

Die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen kann einen Eintrag von ASP in Schweinebetriebe verhindern! (im Folgenden auszugsweise)

Jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildscheinen und Hausschweinen verhindern

Kein Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine

Keine betriebsfremden Personen in den Stall lassen

Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen

Mäuse und Ratten konsequent bekämpfen

Tiertransportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen und desinfizieren

Jeden Verdacht auf Afrikanische Schweinepest unverzüglich der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt melden.

Die Einhaltung aller erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hilft, den Schweinebestand vor einem Eintrag der ASP zu schützen, und ist die Voraussetzung, dass auch im Seuchenfall Schweine aus Sperrzonen verbracht werden können.

In der Schweinegesundheits-Verordnung ist geregelt, welche Maßnahmen in Schweinebetrieben einzuhalten und umzusetzen sind.

Im Jänner 2021 wurde das Handbuch zur Umsetzung und Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Schweinen in Österreich veröffentlicht. In diesem Handbuch sind die Anforderungen der Schweinegesundheits-Verordnung genau beschrieben, Mindestanforderungen sind festgehalten und Empfehlungen für die Umsetzung werden ausgesprochen.

In Anlehnung an dieses Handbuch wurden Checklisten erstellt, die im Falle der Einrichtung eines Seuchengebietes für die Kontrollen verwendet werden. Sie werden bereits jetzt zur Verfügung gestellt, um Schweinehalterinnen und Schweinehalter die Evaluierung der Biosicherheit in ihren Betrieben zu ermöglichen.

Es wird empfohlen, den eigenen Schweinebetrieb mit Hilfe einer Checkliste zu evaluieren und so bestmöglichen vorzubereiten.

Weiterführende Informationen

  • ASP-Biosicherheitskontrolle - Checkliste für Betriebe mit Stallhaltung ("große" Betriebe) (SGD-ESV/E-38)

    mit oder ohne Auslauf, und mit mehr als 5 Sauen und/oder mehr als 30 Tieren zur Mast oder Aufzucht auf Basis der Schweinegesundheitsverordnung BGBl. II Nr. 406/2016

    Herunterladen 279,26 KB).
  • ASP-Biosicherheitskontrolle - Checkliste für Betriebe mit Stallhaltung ("kleine" Betriebe) (SGD-ESV/E-39)

    mit oder ohne Auslauf, und mit max. 5 Sauen/Ebern und/oder max. 30 Tieren zur Mast- oder Aufzucht auf Basis der Schweinegesundheitsverordnung BGBl. II Nr. 406/2016

    Herunterladen 255,96 KB).
  • ASP-Biosicherheitskontrolle - Checkliste für Freilandhaltung (SGD-ESV/E-40)

    auf Basis der Schweinegesundheitsverordnung BGBl. II Nr. 406/2016

    Herunterladen 264,04 KB).

Zum Aufbau der Checklisten: sie bestehen aus 1 Deckblatt, den allgemeinen und besonderen Anforderungen gemäß Schweinegesundheits-Verordnung sowie den zusätzlichen Anforderungen gemäß des VO (EU) 2021/605 und einem abschließenden Beurteilungsblatt.

Zu den einzelnen Anforderungen gibt es Erläuterungen, die die Mindestanforderungen konkretisieren. Für ausführlichere Information kann über das angegebene Kürzel im Handbuch unter dem entsprechenden gleichlautenden Punkt nachgelesen werden.

Die Übergangsfristen, die in der Schweinegesundheits-Verordnung vorgesehen sind und dem Handbuch entnommen werden können, können im Falle eines ASP-Ausbruchs für die Verbringung von Schweinen aus dem Seuchengebiet nicht in Anspruch genommen werden, und sind daher in den Checklisten auch nicht angeführt.

Weiterführende Informationen

Handbuch afrikanische Schweinepest - Maßnahmen in Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben sowie Kühlhäusern

Im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest beim Wild- bzw. Hausschwein werden Sperrzonen um den Seuchenort gezogen. Verbringungen von lebenden Schweinen und deren Produkten aus diesen Zonen sind verboten bzw. streng reglementiert. Auch die Schlachtung von Schweinen, die in Sperrzonen II (ASP-Ausbruch beim Wildschwein) und III (ASP-Ausbruch beim Hausschwein) gehalten wurden, und die Zerlegung, Verarbeitung und Lagerung des Fleisches und der Fleischprodukte dieser Schweine ist mit Einschränkungen und Auflagen verbunden.

Ein Ausbruch von Afrikanischer Schweinepest stellt somit nicht nur Schweinehalter, sondern auch Schlachtbetriebe und Fleisch verarbeitende Betriebe vor große Herausforderungen.

Dieses Handbuch soll die komplexe Rechtslage klar und anschaulich darlegen und den Betrieben eine Hilfestellung und Anleitung sein.

Weiterführende Informationen

Informationen für Jägerinnen und Jäger und Beschäftigte im Forstdienst

Um Ausbrüche in der Wildschweinpopulation frühzeitig zu erkennen, sind verendete Tiere der zuständigen Amtstierärztin oder dem zuständigen Amtstierarzt zu melden. Krankheitsverdächtige Tiere sind zu erlegen und ebenso der Veterinärbehörde zu melden.

Besondere Vorsicht ist bei Jagdreisen Länder geboten, die von der ASP betroffen sind.

Informationen für Reisende

Reisende und Transporteure die aus betroffenen Ländern nach Österreich kommen werden angehalten, Speisereste nur in verschlossenen Müllcontainern zu entsorgen. Illegal mitgebrachte Lebensmittel, die unsachgemäß entsorgt werden, können eine Ansteckungsquelle für Wildschweine darstellen.

Information für Tierärztinnen und Tierärzte

Betreuungstierärztinnen und Betreuungstierärzte von schweinehaltenden Betrieben können am direktesten die Awareness der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Afrikanischen Schweinepest erhöhen und die Bedeutung der Biosicherheit als Vorbeugemaßnahme vermitteln. Bei unspezifisch erkrankten Schweinen ist immer auch die ASP als Differentialdiagnose in Betracht zu ziehen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: