Das Land OÖ erkennt verschiedene Therapien als Heilbehandlungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz an (z.B.: ganzheitliche Förderung durch Konduktive Mehrfachtherapie, Hippotherapie).
Für einige nicht anerkannte Therapien können Zuschüsse gewährt werden.
Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer niedergelassenen Therapeutin bzw. einem niedergelassenen Therapeuten kommen können oder denen ein Transport nicht zugemutet werden kann, wird Logopädie, Physio- und Ergotherapie in Form eines mobilen Dienstes zu Hause mobil angeboten.
Therapiezentren bzw. Konduktive Mehrfachtherapie
Was ist das?
Therapiezentren sind Einrichtungen in denen je nach Art der Beeinträchtigung verschiedene Therapieformen (wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, ganzheitliche Förderung durch konduktive Mehrfachtherapie, usw.) angeboten werden.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt bzw. Therapeuten und Therapiezentrum.
Für die Konduktive Mehrfachtherapie ist ein Antrag bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten?
Die Kosten für anerkannte Krankenbehandlungen (Physio-, Ergo-, Logotherapie, usw.) werden grundsätzlich vom Krankenversicherungsträger übernommen. Das Land OÖ trägt in den Therapiezentren zu den Kosten bei. Für die konduktive Mehrfachtherapie ist ein Beitrag zu leisten.
Nähere Informationen und Auskünfte:
- Zuständiger Krankenversicherungsträger
- Zuständiges Gemeindeamt bzw. Magistrat
- Bezirkshauptmannschaft
Weiterführende Informationen
- assista Soziale Dienste GesmbH .
- Caritas Oberösterreich .
- Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen .
- Gesellschaft für ganzheitliche Förderung und Therapie GmbH .
- Institut Hartheim .
- Konvent der Barmherzigen Brüder .
- Mehrfach therapeutisches Zentrum .
- Oö. Hilfswerk .
- Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit .
- Volkshilfe lebensART GmbH .
Weiterführende Informationen beim Anbieter
Hippotherapie
Was ist das?
Die Hippotherapie ist eine Reittherapie für Menschen mit Körperbeeinträchtigungen und Wahrnehmungsstörungen im orthopädischen und neurologischen Bereich.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Die/der behandelnde Ärztin/Arzt (Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde, Orthopädie oder Neurologie) hat die Therapie zu verordnen. Mit dem Verordnungsschein stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten?
Die Kosten werden zu 50 Prozent vom Krankenversicherungsträger und zu 50 Prozent vom Land OÖ getragen. Es ist ein geringfügiger Beitrag zu entrichten.
Nähere Informationen und Auskünfte:
- Zuständiger Krankenversicherungsträger
- Zuständiges Gemeindeamt bzw. Magistrat
- Bezirkshauptmannschaft
Leistungen für Gehörlose
Was ist das?
Das Institut für Sinnes- und Sprachneurologie der Barmherzigen Brüder ist Anlaufstelle für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen bei Problemen bzw. Fragen betreffend medizinischer und psychologischer Betreuung, Kommunikation, Sozialberatung, Arbeitsassistenz und Arbeitstherapie. Ziel ist die Förderung und Entwicklung von Kommunikation und Sprache, unter Nutzung individueller Stärken und der Berücksichtigung des gesamten Umfeldes.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Kontaktaufnahme mit der Einrichtung. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten?
Die Kosten werden fast zur Gänze vom Land OÖ getragen. Es ist ein Beitrag zu leisten.
Weiterführende Informationen
Leistungen der Krankenbehandlung ambulant und stationär
Was ist das?
Unter diesen Leistungen sind all jene zu verstehen, die im Rahmen einer Krankenbehandlung stationär oder ambulant durchgeführt werden und kommen nur dann zur Anwendung, wenn keine Krankenversicherung vorliegt bzw. aus einer Selbstversicherung in der Krankenversicherung noch kein Leistungsanspruch entstanden ist.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Weiterführende Informationen
Therapiezuschüsse
Was ist das?
Zu folgenden Therapien, die von den Krankenversicherungsträgern nicht anerkannt sind, können von der Abteilung Soziales Zuschüsse gewährt werden:
- Tomatis-Hörtraining
- Akustisches Integrationstraining
- Musiktherapie
- Heilpädagogische und therapeutische Förderung mit dem Pferd
Wie kommt jemand zur Förderung?
Antragstellung mit ärztlichem Befund, Originalrechnung und Originalzahlungsbeleg sowie Einkommensweisen beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales.
Die Antragstellung ist bis sechs Monate rückwirkend möglich.
Wo und von wem wird das angeboten?
- Tomatis-Hörtraining: Tomatis-Zentrum, Elisabethstraße 23, 4020 Linz, Tel. (+43 732) 60 29 90; E-Mail: info@tomatis-zentrum.at
- Akustisches Integrationstraining: Autistenhilfe Oö., Bulgariplatz 7, 4020 Linz; Tel. (+43 732) 65 71 95; E-Mail: office@autistenhilfe-ooe.at
- Musiktherapie: verschiedene Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten mit anerkannter Ausbildung
- Heilpädagogische und therapeutische Förderung mit dem Pferd: verschiedene Therapeutinnen und Therapeuten mit anerkannter Ausbildung
Einkommensobergrenzen
Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Haushaltsnettoeinkommen unter der vorgesehenen Einkommensgrenze liegt.
derzeit gültige Werte:
- Einkommensgrenze für Antragsteller: 2.318,47 Euro
- Steigerungsbetrag für weitere Person: 386,78 Euro
- Steigerungsbetrag für schwer beeinträchtigte Person: 773,02 Euro
Das Haushaltsnettoeinkommen ist nachzuweisen.
Förderungsrahmen, Fördervoraussetzung
- Tomatis-Hörtraining: bis zu 50 Prozent der Therapiekosten für zusammenhängende Grundtherapie; höchstens eine Wiederholung eines Teiles
Voraussetzung ist: Vorliegen einer spezifischen Beeinträchtigung: Sprach- und Sprechstörung, Konzentrations- und Wahrnehmungsprobleme, Sinnesbeeinträchtigung, Aufmerksamkeitsdefizitstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, hyperkinetische Störung, sensorische Integrationsstörung, Autismus - Akustisches Integrationstraining: bis zu 50 Prozent der Therapiekosten, 1 Block, höchstens eine Wiederholung
Voraussetzung ist: Vorliegen einer spezifischen Beeinträchtigung: Sprach- und Sprechstörung, Konzentrations- und Wahrnehmungsprobleme, Sinnesbeeinträchtigung, Aufmerksamkeitsdefizitstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, hyperkinetische Störung, sensorische Integrationsstörung, Autismus - Musiktherapie: bis zu 50 Prozent der Therapiekosten, höchstens 30 Einheiten pro Jahr
Voraussetzung ist: Vorliegen einer spezifischen Beeinträchtigung: Sprach- und Sprechstörung, Konzentrations- und Wahrnehmungsprobleme, Sinnesbeeinträchtigung, Aufmerksamkeitsdefizitstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, hyperkinetische Störung, sensorische Integrationsstörung, Autismus, mittelgradige bis schwere körperliche und / oder geistige Beeinträchtigung - Heilpädagogische und therapeutische Förderung mit dem Pferd: bis zu 50 Prozent der Kosten für Einzel- oder Gruppentherapie, höchstens 30 Einheiten pro Jahr.
Voraussetzung ist: Vorliegen einer spezifischen Beeinträchtigung: Sprach- und Sprechstörung, Konzentrations- und Wahrnehmungsprobleme, Sinnesbeeinträchtigung, Aufmerksamkeitsdefizitstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, hyperkinetische Störung, sensorische Integrationsstörung, geistige und psychische Beeinträchtigung
Weiterführende Informationen
- Tomatis-Zentrum .
- Österreichisches Kuratorium für Therapeutisches Reiten .
-
Therapiezuschüsse an Einzelpersonen (SGD-So/E-20)
Antrag auf Gewährung einer Beihilfe
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Antragsformular