Hochwassergefahr, Überflutungsflächen und Gefahrenzonenplanung

In der Gefahrenzonenplanung werden Gefährdungen und voraussichtliche
Schadenswirkungen durch Hochwasser dargestellt und bewertet. Darüber hinaus werden Bereiche mit besonderer Funktion für den Hochwasserabfluss, für den Hochwasserrückhalt, für zukünftige Schutzmaßnahmen etc. ausgewiesen.

Gefahrenzonenpläne stellen eine Grundlage für die Raumplanung, das Bau- und Sicherheitswesen sowie für die Projektierung und Durchführung von schutzwasserwirtschaftlichen Maßnahmen dar. Sie dienen auch der Information der Bevölkerung und sind somit ein wichtiges Instrument zur Bewusstseinsbildung betreffend Hochwassergefährdungen.

Wo können die Gefahrenzonenpläne eingesehen werden?

Gefahrenzonenpläne liegen am Gemeindeamt auf bzw. sind im Flächenwidmungsplan der Gemeinde dargestellt.

Im Digitalen Rauminformationssystem des Landes Oberösterreich (DORIS) - Folgen Sie dafür bitte dem Link unter den weiterführenden Informationen.

Zwei unterschiedliche Gefahrenzonenplanungen!

Zu beachten ist, dass die Gefahrenzonenplanungen in Österreich je nach Zuständigkeitsbereich von der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) bzw. der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) erstellt werden.

Neben den methodischen Ansätzen ist auch die Darstellung der Inhalte unterschiedlich.

Unabhängig davon, wer den Gefahrenzonenplan erstellt – in einer ausgewiesenen roten Zone besteht Gefahr für Leib und Leben!

 

 

Bundeswasserbauverwaltung (BWV)

Gefahrenzonenplanung für Gewässer außerhalb der Wildbacheinzugsgebiete: 
Gemäß Wasserrechtsgesetz hat der Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Gefahrenzonenplanung für Gewässer - ausgenommen der Wildbacheinzugsgebiete - zu erstellen. In Oberösterreich übernimmt diese Aufgabe die Abteilung Wasserwirtschaft des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung als Bundeswasserbauverwaltung (BWV).

Darstellung und Grundlagen: 
Entlang der Gewässer werden Gefahrenzonen ausgewiesen, die sich auf den Hochwasserabflussbereich eines Hochwasserereignisses mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von zumindest 100 Jahren (HQ100) beziehen. Für die Abgrenzung der Gefahrenzonen sind primär die Wassertiefe und die Fließgeschwindigkeit maßgebend.

Definitionen der einzelnen Zonen und Funktionsbereiche in den Planungen der Bundeswasserbauverwaltung gemäß Wasserrechtsgesetz:

 

Rote Zone

Besonders

gefährdeter Bereich

Widmungs- und Bauverbotszone!

Das Leben von Personen ist im Hochwasserfall bedroht!

Diese Bereiche sind für die ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand geeignet.

Gelbe Zone

Geringer

gefährdeter Bereich

Gebots- und Vorsorgezone

Gefährdungen können in geringerem Ausmaß auftreten und es ist daher mit Beeinträchtigungen in der Nutzung als Siedlungs- und Verkehrsflächen zu rechnen bzw. sind Beschädigungen von Bauobjekten und Verkehrsanlagen möglich. Neubauten in dieser Zone sind gemäß den Vorgaben des Oö. Bautechnikgesetzes hochwassergeschützt zu errichten.

Gelb schraffierte Zone

Diese Zone bildet den Restrisikobereich für Extremhochwässer (HQ300) ab.

Rot schraffierte Zone

Hierbei handelt es sich um Restrisikogebiete im Wirkungsbereich von Hochwasserschutzanlagen. Hochwasserschutzanlagen sind auf bestimmte Hochwasserereignisse bemessen. Wenn ein Hochwasserereignis das Bemessungsereignis übersteigt

und der Überlastfall eintritt bzw. in Folge eines technischen Gebrechens die Hochwasserschutzanlage nicht funktioniert, kommt es im Wirkungsbereich der Hochwasserschutzanlage zu Überflutungen in einem Ausmaß ähnlich wie bei Nichtvorhandensein der Hochwasserschutzanlage. Dementsprechend sind

Neubauten auch in diesem Bereich hochwassergeschützt zu errichten.

Rote-gelbe Funktionsbereiche

Diese Bereiche sind als Retentions-, Abfluss- und wasserwirtschaftliche Vorrangzonen vorgesehen und sind für den schadlosen Abfluss und Hochwasserrückhalt im Hochwasserfall von großer Bedeutung.

Blaue Funktionsbereiche

Dieser Bereich ist eine wasserwirtschaftliche Bedarfszone und wird auf Flächen ausgewiesen, die für die Durchführung sowie Aufrechterhaltung der Funktionen geplanter schutzwasserwirtschaftlicher Maßnahmen benötigt werden.

Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV)

Gefahrenzonenplanung für Wildbäche und Lawinen sowie Gefährdungen durch Steinschläge, Rutschungen etc.
Für Gemeinden mit verordneten Wildbach- und Lawineneinzugsgebieten wird gemäß Forstgesetz die Gefahrenzonenplanung von der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) erstellt.

Darstellung und Grundlagen:
Das Bemessungsereignis für einen Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung ist ein Ereignis mit etwa 150-jährlicher Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Gefahrenzonen umreißen die Summenlinie der in diesem Zeitraum möglichen Ereignisse. Es handelt sich nicht um Anschlagslinien, sondern um Prozessgrenzen, die auch Erosionsvorgänge, Nachböschungen und Feststoffe mit einschließen. Bei Lawinen handelt es sich um Grenzlinien der auftretenden Energie.

Definitionen der einzelnen Zonen und Bereiche in den Planungen der Wildbach- und Lawinenverbauung gemäß Forstgesetz:

Rote Gefahrenzone

Die Gefährdung durch Wildbäche und Lawinen ist hier so groß, dass eine ständige Besiedlung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.

Gelbe Gefahrenzone

Die ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist hier beeinträchtigt. Eine Bebauung ist hier nur eingeschränkt und unter Einhaltung von Auflagen möglich.

Blaue Vorbehaltsbereiche

Diese Bereiche sind für technische oder biologische Schutzmaßnahmen freizuhalten oder bedürfen einer besonderen Art der Bewirtschaftung.

Braune Hinweisbereiche

Mit Braunen Hinweisbereichen wird auf andere als durch Wildbäche und Lawinen hervorgerufene Naturgefahren hingewiesen, z. B. Steinschlag, Felssturz, Rutschung etc.

Violette Hinweisbereiche

Jene Flächen, deren gegenwärtiger Zustand erhalten werden muss, weil sie bereits einen natürlichen Schutz bieten.

 

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: