Das Pflanzenschutzrecht regelt einerseits die Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen, die auf Basis des Oö.Pflanzengesundheitsgesetzes 2019 Landessache sind, und andererseits
die Vorgangsweise bei der Verbringung von Pflanzen und Pflanzenteilen zur Vermeidung der Verbreitung von Schadorganismen, was aufgrund des Kompetenztatbestandes "Warenverkehr mit dem Ausland" in die Zuständigkeit des Bundes fällt.