Mit der Verordnung (EU) 2016/2031 hat die Europäische Union die Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen neu geregelt und bestimmte Regeln zur Erkennung und Bekämpfung von Pflanzenschädlingen vorgegeben.
Mit dem Oö. Pflanzengesundheitsgesetz 2019 wurden Begleitregelungen für die genannte EU-Verordnung erlassen, um Behörden und Strafen sowie weitere begleitende Maßnahmen festzulegen Insbesondere finden sich die Pflichten der Verfügungsberechtigten von Grundstücken, die behördlichen Anordnungsmöglichkeiten bei Unionsquarantäneschädlingen und prioritären Schädlingen sowie Kostentragungsregeln.
Rechtsvorschriften in den geltenden Fassungen: