Zuständigkeit und Kontrolle

Der Landeshauptmann ist grundsätzlich für die Überwachung der vermarktungsrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Die Inlandskontrolle im Bereich Obst und Gemüse wird von der AGES übernommen.

Die Durchführung der Inlandskontrolle obliegt grundsätzlich dem Landeshauptmann. Allerdings sind die Verfahren zur Zulassung und Registrierung von Erzeugerbetrieben, Verpackungsbetrieben oder Packstellen, insbesondere der Vergabe von betrieblichen Kennnummern von der Bezirksverwaltungsbehörde und die Überwachung der Verbraucherinformation im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur vom Bundesamt für Ernährungssicherheit durchzuführen.
Die Ein- und Ausfuhrkontrolle obliegt dem Bundesamt für Ernährungssicherheit.
 

In Oberösterreich ist im Hinblick auf die Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse das Bundesamt für Ernährungssicherheit beauftragt worden die Kontrolle für Landeshauptmann durchzuführen. 

Die Inlandskontrolle im Hinblick auf die Vermarktungsnormen für Eier ist in Oberösterreich derzeit in der Weise organisiert, dass die Eier-Packstellenbetriebe (Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren) sowie die Legehennenhaltungsbetriebe zentral von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft für sämtliche Bezirksverwaltungsbehörden im Land kontrolliert werden.

  

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