Ziel der Vermarktungsnormen ist eine verbesserte Marktübersicht und Markttransparenz.
Dies soll durch die Standardisierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hinsichtlich ihrer Produktionsbedingungen, ihrer äußeren Beschaffenheitsmerkmale, ihrer Verpackung und ihrer Kennzeichnung geschehen. Zudem soll die Herstellung und Verbesserung von Qualitätsprodukten gefördert werden.
Rechtsvorschriften in den geltenden Fassungen:
- Vermarktungsnormengesetz .
- Verordnung über die Durchführung der Kontrolle von Vermarktungsnormen (Vermarktungsnormen-Kontrollverordnung) .
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse .
- Verordnung über die Vermarktung von Speisekartoffeln .
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier .
- Verordnung über Erzeugung und Vermarktung von Bruteiern und Kücken von Hausgeflügel .
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch .
- Verordnung über Handelsklassen für Rinder- und Schweineschlachtkörper sowie über die Einstufung von bis zu zwölf Monate alten Rindern (Schlachtkörper-Klassifizierungs-Verordnung) .