Die in den Vermarktungsnormen für Eier vorgesehenen Verwaltungsverfahren, wie die Zulassung als Eier-Packstelle, die Registrierung der Legehennenhaltungsbetriebe und die Zuweisung der Erzeugercodes werden wie die Kontrollen in diesem Bereich von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft durchgeführt.
Entsprechende Anträge sind an das Amt der Oö. Landesregierung, Bahnhofsplatz 1, 4021 Linz, zu richten.
Formulare
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Legehennenbetrieb (LWLD-LFW/E-11a)
Ansuchen um Registrierung und Zuweisung des Erzeugercodes
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Packstelle (LWLD-LFW/E-12)
Ansuchen um Zulassung im Sinne des Artikels 5 der Verordnung (EG) 1028/2006
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