Erbhöfe

Bäuerlichen Familien, deren Besitz seit mindestens 200 Jahren in direkter Linie vererbt wurde, kann das Recht zur Führung der Ehrenbezeichnung "Erbhof" verliehen werden.

Zur ehrenden Hervorhebung von Beispielen treuen Festhaltens an ererbtem bäuerlichen Besitze wurde in Oberösterreich im Jahr 1931 mit dem sogenannten Erbhöfegesetz die Bezeichnung "Erbhof" geschaffen.

Das Recht, die Bezeichnung "Erbhof" zu führen, wird über Ansuchen von der Oö. Landesregierung verliehen und schließt die Befugnis in sich, diese Bezeichnung sichtbar am Wohngebäude zu führen.

Voraussetzung für die Verleihung ist, dass der bäuerliche Besitz seit mindestens 200 Jahren innerhalb derselben Familie übertragen worden ist, mit einem Wohnhaus versehen ist und vom Eigentümer oder der Eigentümerin selbst bewohnt und bewirtschaftet wird.

Das Erbhofzeichen wird von der Oö. Landesregierung kostenlos beigestellt und besteht aus einer Ehrenurkunde und einer Kupfer-Erbhof-Plakette.

Wie kommt man zur Ehrenbezeichnung "Erbhof"?

Die Verleihung des Rechtes zur Führung der Ehrenbezeichnung Erbhof ist von den Eigentümern selbst schriftlich zu beantragen.

Formular

Erbhoffeier - offizielle Überreichung der Erbhofzeichen im Linzer Landhaus

Anlässlich der Verleihung des Ehrentitels „Erbhof“ wurden am 29. Jänner 2024 11 bäuerliche Familien aus den Bezirken Eferding, Perg, Rohrbach, Schärding, Steyr-Land und Urfahr-Umgebung von Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Landesrätin Michaela Langer-Weninger, PMM in das Linzer Landhaus eingeladen. Dabei wurden die neuen Erbhofträger geehrt und ihnen feierlich die Erbhofzeichen (Ehrenurkunde und Erbhoftafel) überreicht.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: