Was ist ein Zusatzstoff?
Lebensmittelzusatzstoffe sind folgendermaßen definiert:
„Lebensmittelzusatzstoff“: ein Stoff mit oder ohne Nährwert, der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können.
Wo/wie sind die Zusatzstoffe geregelt
In der VO (EG) 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe sind unter anderem die Begriffsbestimmungen von Zusatzstoffen inklusive der Ausnahmen, die Kennzeichnung von Zusatzstoffen, die Einteilung in die verschiedenen Funktionsklassen, die Liste der zugelassenen Zusatzstoffe und die Einteilung in die Produktklassen sowie die Mengenbegrenzungen festgelegt.
In der VO (EU) 231/2012 sind die Zusatzstoffe spezifiziert (z.B: Reinheitsanforderungen).
Was wird bei einer Zusatzstoffkontrolle überprüft?
Grundsätzlich kann grob zwischen
- Hersteller/Importeurkontrollen
- Händlerkontrollen
- Anwenderkontrollen
unterschieden werden.
Neben den üblichen baulichen Voraussetzungen, den Umgang mit Zutaten/Lebensmitteln und der Sauberkeit im Betrieb wird auch eine Dokumentenkontrolle durchgeführt:
- werden zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe verwendet
- Überprüfung der Spezifikationen
- Einhaltung der Höchstmengen
- Kennzeichnungsüberprüfung
- Rückverfolgbarkeit
Routinemäßige Probenziehungen können durch Probenziehungen im Zuge von Schwerpunktaktionen ergänzt werden. Die Untersuchung der Proben erfolgt bei der AGES in Linz.