Amtliche Tierärztin/Amtlicher Tierarzt

Ausbildung zur amtlichen Tierärztin / zum amtlichen Tierarzt

Die Aufgaben der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte sind: Schlachttieruntersuchung - Fleischuntersuchung - Hygienekontrolle

Amtliche Tierärzte

Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte, im Sinne des § 24 LMSVG, werden nach Bedarf vom Landeshauptmann beauftragt. Sie müssen ein Studium der Veterinärmedizin abgeschlossen haben, die Ausbildungserfordernisse gemäß § 29 LMSVG erfüllen und eine selbstständige Tätigkeit nachweisen können, welche parallel zu einem Angestelltenverhältnis möglich ist.

Die Aufgaben der amtlichen Tierärztinnen  und Tierärzte sind:

Schlachttieruntersuchung

Bei der Schlachttieruntersuchung vergewissern sich die Aufsichtsorgane ob die Tiere gesund sind und keine bedenklichen pathologischen Veränderungen aufweisen. Ein besonderer Stellenwert kommt den amtlichen Tierärztinnen  und Tierärzte bei der Einhaltung des Tierschutzes beim Umgang mit den Tieren und der Einhaltung der fachgerechten Betäubung und Entblutung zu.

 

Fleischuntersuchung

Bei der anschließenden Untersuchung der Schlachtkörper und der zugehörigen Organe beurteilen die amtlichen Tierärztinnen  und Tierärzte das Fleisch als genusstauglich oder genussuntauglich. Im Rahmen der Fleischuntersuchung werden auch verschiedene Proben gezogen, welche zum Beispiel der Überwachung von möglichen Rückständen und Zoonosen dienen. Somit leisten die Aufsichtsorgane einen wichtigen Beitrag zum Inverkehrbringen von sicheren Lebensmitteln.

 

Hygienekontrolle

Damit Fleisch und Fleischverarbeitungsprodukte in hygienisch einwandfreier Atmosphäre hergestellt werden, kontrollieren amtliche Tierärztinnen  und Tierärzte regelmäßig, ob die Betriebe die Hygienevorschriften einhalten. Die zu kontrollierenden Bereiche reichen unter anderem von der Personalhygiene über Schädlingsbekämpfung bis hin zu baulichen Gegebenheiten im Betrieb.

 

Ausbildung zur amtlichen Tierärztin / zum amtlichen Tierarzt

Voraussetzung für die Aufnahme in die Ausbildung ist die Teilnahme am Eingangsgespräch, welches im Landesdienstleistungszentrum in der Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen in Linz stattfindet. Dabei werden die Aufgaben der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte veranschaulicht, das Ausbildungsprogramm im Detail erklärt und die gesetzlichen Grundlagen erörtert.

Die Ausbildung selbst umfasst das Selbststudium der Theorie mit einer anschließenden Prüfung in Form eines Multiple Choice Testes, der ebenfalls im Landesdienstleistungszentrum abgehalten wird. Die praktische Ausbildung erfolgt direkt am Schlachthof unter der Aufsicht einer amtlichen Tierärztin bzw. eines amtlichen Tierarztes in der Funktion als Mentorin bzw. Mentors. Die praktische Ausbildung umfasst gem. Verordnung (EG) Nr. 854/2004 Anhang I Kapitel IV 200 Ausbildungsstunden, wobei der Großteil der Stunden finanziell entschädigt wird. Tierärztinnen  und Tierärzte, die bereits während des Studiums eine vertiefende Ausbildung im Lebensmittelbereich und der Schlachttier- und Fleischuntersuchung absolviert haben, können sich nach entsprechendem Nachweis die theoretische Prüfung und einen Teil der praktischen Ausbildungsstunden anrechnen lassen.

Nach positiver Absolvierung des Testes und Erreichung der vorgegeben Ausbildungsstunden wird bei einem Audit am Schlachthof überprüft, ob alle Ausbildungsziele erreicht wurden.

Abschließend werden die amtlichen Tierärztinnen  und Tierärzte vom Landesveterinärdirektor angelobt und dann mittels Bescheid für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für die Hygienekontrollen innerhalb des Landes beauftragt.

Die Arbeitseinteilung in den Schlachtbetrieben bzw. Gemeinden erfolgt je nach Bedarf ebenfalls mittels eines Bescheids des Landeshauptmannes. Die amtlich beauftragten Tierärztinnen und Tierärzte stehen im Zuge der Ausübung dieser Tätigkeit in keinem Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich sondern üben diese freiberuflich aus und werden gem. Oö. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2008 monatlich entschädigt.

 

Sollte Ihr Interesse für diese Tätigkeit geweckt worden sein, steht Ihnen die Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen für die Beantwortung weiterer Fragen und zur Anmeldung zum nächsten Eingangsgespräch gerne zur Verfügung.

Besuchen Sie uns bei unserer Informationsveranstaltung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: