Aufgaben des Oö. Monitoringausschusses

Information zu den Aufgaben und Tätigkeiten des Oö. Monitoringausschusses.

Strichfiguren/Strichmännchen: Strategie, Arbeit, planen

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Der Oö. Monitoringausschuss überwacht, ob und wie die UN-Behindertenrechtskonvention in Oberösterreich umgesetzt wird.

Dazu werden Gesetze, Verordnungen sowie Maßnahmen und Programme des Landes Oberösterreichs vom Oö. Monitoringausschuss überprüft.

Es wird kontrolliert, ob die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt bzw. die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.

 

Der Oö. Monitoringausschuss:

  • kann im Einzelfall Stellungnahmen von Organen der Verwaltung einholen,
  • gibt Empfehlungen und Stellungnahmen betreffend die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit Angelegenheiten der UN-Konvention ab, kann aber keine Gesetze selbst abändern,
  • berichtet regelmäßig über seine Beratungen.

 

Der Oö. Monitoringausschuss hält in der Regel alle drei Monate nicht-öffentliche Sitzungen ab.

Die Ergebnisse werden durch Stellungnahmen öffentlich auf der Seite des Oö. Monitoringausschusses zugänglich gemacht. Auch die Empfehlungen des Oö. Monitoringausschusses sind für alle ersichtlich.

Informationen zu den Ergebnissen können ebenfalls im Tätigkeitsbericht der Oö. Antidiskriminierungsstelle, welcher alle drei Jahre erscheint, nachgelesen werden.

 

Der Oö. Monitoringausschuss arbeitet außerdem mit anderen Institutionen zusammen, die zum Schutz der Menschenrechte eingerichtet wurden.

Zum Beispiel:

  • Bundesmonitoringausschuss
  • Monitoringausschüsse der anderen Bundesländer
  • Bundesbehindertenanwaltschaft

  • Volksanwaltschaft

Eine Zusammenarbeit erfolgt auch mit der Vereinigung der Interessenvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigung in Oberösterreich (IVMB), Expertinnen und Experten für die Bedürfnisse und Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, sozialen Organisationen, etc.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: