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Das Land und die Gemeinden in Oberösterreich
müssen sich an die UN-Behindertenrechts-Konvention halten.
Der Oö. Monitoringausschuss überprüft deshalb
Gesetze und andere Vorschriften,
die es in Oberösterreich schon gibt oder
die neu gemacht werden.
Manche Gesetze passen nicht zur UN-Behindertenrechts-Konvention.
Wenn es Probleme mit einem solchen Gesetz oder einer Verordnung gibt,
kann der Oö. Monitoringausschuss das sagen.
Der Oö. Monitoringausschuss gibt dann Ratschläge,
was verbessert werden kann.
Er kann sagen, wie ein Gesetz verändert werden soll.
Er kann das Gesetz aber nicht selbst verändern.
Der Oö. Monitoringausschuss arbeitet auch
mit anderen Einrichtungen zusammen.
Das sind Einrichtungen, die sich ebenfalls
mit Menschenrechte oder der UN-Behindertenrechts-Konvention beschäftigen.
Zum Beispiel:
- Monitoringausschüsse der anderen Bundesländer
- Bundesmonitoringausschuss
- Vereinigung der Interessensvertretungen
der Menschen mit Beeinträchtigung in Oberösterreich (IVMB) - Bundesbehindertenanwaltschaft
- Volksanwaltschaft
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Bundesmonitoringausschuss
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Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
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Vereinigung der Interessensvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigung in Oberösterreich (IVMB)
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Dachorganisation aller Interessensvertretungen in Oberösterreich
-
Bundesbehindertenanwaltschaft
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Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
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Volksanwaltschaft
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Hilfestellung bei Problemen mit Behörden