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Der Begriff Monitoring kommt aus dem Englischen und bedeutet „kontrollieren, beobachten, überwachen“.
Die UN-Behindertenrechtskonvention versteht Monitoring als einen Prozess, der die Einhaltung und Umsetzung der Konvention begleitet und fördert.
Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht im Art. 33 die Einrichtung von sogenannten Monitoringausschüssen vor. Diese Monitoringausschüsse sollen überwachen, dass alle Vertragsstaaten die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen.
In Oberösterreich überprüft der Oö. Monitoringausschuss Angelegenheiten, die das Land Oberösterreich und seine Gemeinden betreffen und vom oberösterreichischen Gesetzgeber geregelt werden.
Er kontrolliert, ob die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen beachtet werden und damit die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird.
Dabei ist der Oö. Monitoringausschuss von der Politik und Verwaltung unabhängig.
Er ist auch von keinen anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und Interessensvertretungen abhängig.
Für Angelegenheiten außerhalb Oberösterreichs sind entweder die jeweiligen Landes-Monitoringausschüsse der Bundesländer oder der Bundes-Monitoringausschuss zuständig.
Weiterführende Informationen
Zu den Monitoringausschüssen der anderen Bundesländer: