Quelle: @strichfiguren.de – stock.adobe.com
In Oberösterreich stehen die Rechte
von Menschen mit Behinderungen in Gesetzen.
Jemand muss kontrollieren,
dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen
berücksichtigt werden.
Deshalb steht in der UN-Behindertenrechts-Konvention,
dass es einen Monitoringausschuss geben muss.
Der Oö. Monitoringausschuss ist eine Gruppe von Menschen.
Er überwacht und überprüft,
ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Oberösterreich eingehalten werden.
Der Oö. Monitoringausschuss muss
vor fremder Einflussnahme geschützt werden.
Das heißt:
Niemand darf die Mitglieder beeinflussen.
Niemand darf den Mitgliedern eine Meinung aufzwingen.
Weiterführende Informationen
Zu den Monitoringausschüssen der anderen Bundesländer: