Eine Covid-19 Infektion kann erkältungs- oder grippeähnliche Verläufe aufweisen, ist jedoch eigentlich eine Erkrankung des gesamten Organismus. Daher ist die Vielfältigkeit der möglichen Symptome sehr breit, und es kann manchmal auch zu schweren Verläufen mit der Notwendigkeit von Krankenhausbetreuung und auch intensivmedizinischer Behandlung kommen.
Personen, die einen oder mehrere der folgenden Risikofaktoren für einen schweren Erkrankungsverlauf aufweisen, sollten sich daher bei Verdacht auf eine Covid-19 Infektion umgehend mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt in Verbindung setzen. Eine sofortige Behandlung mit Covid-19 Medikamenten könnte zur Vorbeugung eines schweren Verlaufes notwendig sein. Auch im Falle einer Schwangerschaft ist die Kontaktaufnahme und Betreuung durch die Hausärztin bzw. den Hausarzt wichtig - insbesondere, wenn zusätzliche Risikofaktoren gegeben sind.
Risikofaktoren:
- Alter > 50 Jahre
- Übergewicht mit einem Body-Mass-Index (BMI) > 30
- Krebserkrankung
- Chronische Leber- oder Nierenerkrankung
- Herzkreislauferkrankungen
- Schlaganfall oder Herzinfarkt (in den letzten Jahren)
- Bluthochdruck
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
- Gefäßerkrankung
- Erkrankungen des Atmungssystems
- Raucherin oder Raucher
- Neurologische und psychiatrische Erkrankungen (z.B. Demenz)
- Trisomie 21
- Unvollständiger Impfstatus
- Immunsuppression (krankheits- oder medikationsbedingt)
Im Falle einer Infektion kann ein Covid-19 Medikament bei frühzeitiger Einnahme schwere Erkrankungen und damit eine eventuelle Spitalsbehandlung oder sogar einen tödlichen Verlauf verhindern bzw. deutlich mindern. Die Behandlung muss so schnell wie möglich und jedenfalls innerhalb von fünf Tagen nach dem ersten Auftreten von Symptomen beginnen.
Derzeit steht in Österreich das Medikament Paxlovid als wirkungsvolle Behandlung von Covid-19 bei Personen ab 18 Jahren zur Verfügung. Paxlovid wird von der Hausärztin bzw. dem Hausarzt verschrieben und ist in den öffentlichen Apotheken erhältlich. Die Einnahme der Tabletten erfolgt zu Hause über einen Zeitraum von fünf Tagen.
Die Medikamente sind vor allem für Personen im höheren Alter, Personen mit chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes), Personen mit Übergewicht und Personen mit geschwächtem Immunsystem aufgrund von Erkrankungen bzw. der Einnahme von immunsuppressiven Medikamenten empfohlen.
Long Covid ist ein Überbegriff für gesundheitliche Langzeitfolgen, die nach einer akuten Covid-19 Erkrankung vorhanden sein können. Dazu zählen Beschwerden, die mehr als vier Wochen nach Beginn der akuten Infektion nicht abklingen oder neu hinzukommen. Bestehen die Beschwerden länger als zwölf Wochen nach Beginn der Covid-19 Infektion, wird von einem Post Covid-Syndrom gesprochen.
Long Covid umfasst daher einerseits länger anhaltende Beschwerden, welche im Anschluss an eine Covid-19 Erkrankung für vier bis zwölf Wochen bestehen, sowie andererseits das Post Covid-Syndrom (ab zwölf Wochen).
Haben Sie den Verdacht, an Long Covid zu leiden (körperliche und/oder psychische Beschwerden), wenden Sie sich an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt oder an Ihre betreuende Fachärztin bzw. Ihren betreuenden Facharzt.
Die Covid-19 Impfung verringert das Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Zudem ist das Risiko für langfristige Krankheitsfolgen (z.B. Long Covid) bei geimpften Personen geringer als bei ungeimpften. Kommt es trotz Impfung zu Covid-19, so verläuft die Erkrankung in der Regel kürzer und milder. Auch Komplikationen, Spitalsaufenthalte und Todesfälle können weitgehend vermieden werden.
Aktuelles Impfschema
Das Corona-Virus SARS-CoV-2 zirkuliert seit Anfang 2020 weltweit und auch in der österreichischen Bevölkerung. Daher ist davon auszugehen, dass Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr mit über 95 prozentiger Wahrscheinlichkeit bereits Kontakt mit dem Virus (auch Exposition genannt) hatten – entweder in Form einer Infektion bzw. Erkrankung und/oder durch eine Impfung. Eine Grundimmunisierung ist daher in den meisten Fällen nicht mehr notwendig.
Nach stattgehabter Exposition (Infektion, Erkrankung, Impfung) wird allen Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr eine einmalige Impfung mit einem aktuellen Variantenimpfstoff, bevorzugt im Herbst, empfohlen. Bei Gesunden wird ein Mindestabstand zur vorangegangenen Exposition von zwölf Monaten empfohlen.
Besonderes Augenmerk gilt Personen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko (Personen > 60 Jahre, Schwangere, Personen mit Trisomie 21, Personen mit Grunderkrankungen, onkologische Patientinnen und Patienten, Personen mit geschwächtem Immunsystem oder Autoimmunerkrankungen, übergewichtige Personen mit einem Body-Mass-Index (BMI) > 30, in Alten- und Pflegeheimen betreute Personen, Personen mit intellektuellen oder körperlichen Behinderungen (in und außerhalb von Betreuungseinrichtungen) sowie im Gesundheitswesen tätige Personen.
In speziellen Situationen, zum Beispiel bei schwerer Beeinträchtigung des Immunsystems, kann mehr als eine Impfung notwendig sein. Erforderlichenfalls können sich auch die Impfabstände verkürzen (z.B. bei immungeschwächten bzw. immunsupprimierten Personen). Ein Mindestabstand von vier Monaten zur vorangegangenen Exposition (bekannte Covid-19 Infektion oder Impfung) sollte nicht unterschritten werden. Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt berät Sie gerne.
Sollte in Einzelfällen bis dato tatsächlich noch kein Kontakt mit dem Virus stattgefunden haben (weder in Form einer Infektion noch einer Impfung) und somit eine erstmalige Impfung erfolgen, ist altersentsprechend eine Grundimmunisierung (nach dem Grundimmunisierungsschema laut Zulassung) mit einem aktuellen Varianten-Impfstoff empfohlen.
Auffrischungsimpfung und aktueller Variantenimpfstoff:
Derzeit steht in Österreich der aktuelle Varianten-Impfstoff gegen die KP.2-Variante zur Verfügung (Comirnaty von BioNTech/Pfizer). Die offizielle Zulassung durch die EU-Kommission erfolgte im Oktober 2024.
Allen Personen ab zwölf Jahren empfiehlt das Nationale Impfgremium (NIG) ein Mal jährlich eine Auffrischungsimpfung mit einem aktuell verfügbarem Varianten-Impfstoff. Vor allem Personen ab 60 Jahren und Risikopersonen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen, sowie medizinischem Gesundheitspersonal wird die Impfung besonders empfohlen.
Mindestabstände zu vorangegangener Impfung bzw. bekannter Infektion:
Bei gesunden Personen wird ein Mindestabstand zur vorangegangenen Exposition (Impfung oder bekannte Infektion) von idealerweise zwölf Monaten empfohlen. Bestimmte Risikopersonen (immungeschwächte bzw. immunkompromittierte Personen) können auch in einem kürzeren Abstand zur letzten Exposition geimpft werden. Jedenfalls sollte aber auch bei diesen Personen ein Mindestabstand von vier Monaten zur letzten Impfung bzw. bekannten Infektion nicht unterschritten werden.
Covid-19 Schutzimpfung für Kinder:
Eine Impfung vom vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist gemäß Impfplan 2024/2025 möglich und besonders für Kinder mit Risikofaktoren empfohlen.
Kinder vom vollendeten sechsten Lebensmonat bis zum vollendeten fünften Lebensjahr:
Aktueller Impfstoff: Comirnaty Omicron KP.2 (3 Mikrogramm)
- Ohne vorangehende Exposition: Grundimmunisierung
2. Impfung drei Wochen nach der 1. Impfung
3. Impfung mindestens acht Wochen nach der 2. Impfung
Auffrischungsimpfung alle sechs bis 12 Monate (saisonal)
- Nach (jeglicher) Exposition: einmalige Impfung
Auffrischungsimpfung alle sechs bis zwölf Monate (saisonal)
Kinder vom vollendeten fünften bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr:
Aktueller Impfstoff: Comirnaty Omicron KP.2 (10 Mikrogramm)
einmalige Impfung
Auffrischungsimpfung alle sechs bis zwölf Monate (saisonal)
In Oberösterreich sind 870 Ordinationen als Covid-Impfordination registriert, dies sind fast alle Ordinationen für Allgemeinmedizin sowie die Ordinationen für Kinderheilkunde.
Wenden Sie sich daher an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt bzw. Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt!
Sollten Sie keine Hausärztin oder keinen Hausarzt haben bzw. sie oder er führt keine Covid-19 Schutzimpfung durch, so bieten die Primärversorgungseinrichtungen (PVE) in Oberösterreich sowie mehrere Ordinationen die Covid-19 Schutzimpfung auch für ordinationsfremde Personen an.
Weiterführende Informationen
An den unten angeführten öffentlichen Impfstellen steht ebenfalls ein Covid-19 Impfangebot für Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Verfügung (Impfstoff: BionTech/Pfizer - Comirnaty Omicron KP.2).
- BH Braunau - Terminvereinbarung .
- BH Gmunden - Terminvereinbarung .
- BH Grieskirchen - Terminvereinbarung .
- BH Schärding - Terminvereinbarung .
- BH Vöcklabruck - Terminvereinbarung .
- Magistrat Linz - Terminvereinbarung .
- Landesdienstleistungszentrum / Amt der Öö. Landesregierung - Terminvereinbarung .
Weiterführende Informationen
- Schutzimpfung gegen Covid-19 .
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Covid-19
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Nähere Informationen über Covid-19 finden Sie unter: Themen > Gesundheit > Übertragbare Krankheiten > Infektionskrankheiten A-Z > COVID-19
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Informationen zur Covid-19 Impfung .