Erkrankt ein Familienmitglied und steht Betreuung oder Pflege daheim an, bedeutet das für alle Betroffenen massive Veränderungen. Die Situation, ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu haben, trifft die Angehörigen meist plötzlich und unerwartet. Nur in wenigen Familien wird zeitgerecht darüber gesprochen, was im Falle einer Erkrankung, die zur Pflegebedürftigkeit führt, zu tun ist. Dabei sind die dadurch entstehenden Veränderungen im Familienalltag, in den sozialen Beziehungen und in der Autonomie sowohl der Pflegenden als der Gepflegten schwerwiegend und wirken sich auf den Alltag und die Zukunftsperspektiven nachhaltig aus.
Meist sind es die Frauen, die die Pflegeverantwortung übernehmen, oft in einem Alter, in dem sie selber in Pension gehen würden bzw. sich neue Orientierungen ergeben. Im Bemühen, für den von fremder Hilfe abhängigen alten Menschen möglichst passende Rahmenbedingungen zu schaffen, um zumindest einige der Krankheitsfolgen zu lindern, überfordern sich die pflegenden Familienmitglieder oft. Pflege- und Betreuungsarbeit ist Schwerarbeit und bedeutet psychische und körperliche Belastung. Das Resultat sind häufig Stress, Abgeschlagenheit, eigene Erkrankung.
Unabhängig davon, ob sich jemand bewusst für die Begleitung altgewordener Familienangehöriger entschieden hat oder durch eine akute Erkrankung eine plötzliche Pflegeübernahme erforderlich wurde, ist es wichtig, frühzeitig fremde Hilfe und damit wertvolle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Welche Unterstützungsangebote gibt es?
Mobile Dienste
Unterstützung durch mobile Dienste (Hauskrankenpflege durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, Mobile Betreuung und Hilfe durch Altenfachbetreuer/innen und Heimhelfer/innen)
Weiterführende Informationen
Begünstigte Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Personen, die aus einer die Pflichtversicherung begründende Erwerbstätigkeit ausscheiden, um eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen zu pflegen, können sich unter folgenden Voraussetzungen zu begünstigten Bedingungen in der Pensionsversicherung weiterversichern:
- Vorversicherungszeit wie bei der Weiterversicherung
- Pflege eines/einer nahen Angehörigen
- Pflege in häuslicher Umgebung
- gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
- Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3
Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten. Die Beiträge werden seit 1. August 2009 zur Gänze aus Mitteln des Bundes getragen. Die Weiterversicherung bietet daher die Möglichkeit, kostenlos Versicherungszeiten zu erwerben.
Personen, die unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen pflegen, können sich zu begünstigten Bedingungen in der Pensionsversicherung selbstversichern. Vor Beginn der Selbstversicherung ist die ausgeübte Erwerbstätigkeit entsprechend zu vermindern. Die Selbstversicherung ist für pflegende Angehörige auch möglich, wenn vorher noch keine Pflicht-, Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestanden hat. Voraussetzungen sind
- Pflege eines/einer nahen Angehörigen
- Pflege in häuslicher Umgebung
- Wohnsitz im Inland
- erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
- Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3
Neben der Selbstversicherung für die Pflege eines/einer nahen Angehörigen ist die Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes ausgeschlossen.
Die Selbstversicherung beginnt mit dem Zeitpunkt, den die pflegende Person wählt, frühestens jedoch mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Pflege aufgenommen wird und spätestens mit dem Monatsersten nach Antragstellung. Die Selbstversicherung endet mit Ende des Kalendermonats, in dem eine der Voraussetzungen wegfällt oder die pflegende Person den Austritt aus dieser Versicherung erklärt.
Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten. Die Beiträge werden seit 1. August 2009 zur Gänze aus Mitteln des Bundes getragen. Die Selbstversicherung bietet daher die Möglichkeit, kostenlos Versicherungszeiten zu erwerben.
Weiterführende Informationen
Finanzielle Unterstützung für Pflegende Angehörige
Damit sich pflegende Angehörige durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können, kann finanzielle Unterstützung gewährt werden. Es können nur nachgewiesene Kosten berücksichtigt werden.
Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung ist: die Person pflegt seit mindestens einem Jahr überwiegend
- einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld der Stufe 3–7
- oder einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und Pflegegeld zumindest der Stufe 1
- oder einen minderjährigen, nahen Angehörigen mit Pflegegeld zumindest der Stufe 1
und ist wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert.
Genaue Informationen über Einkommensgrenzen, Höhe und Dauer der finanziellen Unterstützung sowie ein Antragsformular finden Sie auf nachstehender Seite des Sozialministeriumservice.
Weiterführende Informationen
- Sozialministeriumservice - Unterstützung für Pflegende Angehörige .
- Pflegegeld .
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz .
Gesprächsgruppen
Gesprächsgruppen werden von der Volkshilfe Oberösterreich unter der Telefonnummer (+43 732) 34 05-100 und von der Caritas für Betreuung und Pflege (+43 676) 8776-2440 organisiert und durchgeführt.
Stammtische für Pflegende Angehörige werden von der Abteilung Gesundheit des Landes OÖ und den oö. Gemeinden organisiert und von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen geleitet.
Weiterführende Informationen
- Caritas Oberösterreich .
- Volkshilfe Oberösterreich .
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Stammtisch für Pflegende Angehörige
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Ein Angebot der Abteilung Gesundheit
Kurse für pflegende Angehörige
Kurse für pflegende Angehörige werden von der Volkshilfe Oberösterreich und dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Oberösterreich in den Regionen durchgeführt. Sie haben zum Ziel, pflegenden Angehörigen fachmännische Unterstützung in Theorie und Praxis zu geben. Dabei wird jedoch nicht nur Fachwissen vermittelt, sondern auch die Betreuungssituation mit all ihren zwischenmenschlichen Problemen wie z.B. Motivation, Selbstschutz und Abgrenzung angesprochen.
Einen zentralen Bestandteil der Kurse für pflegende Angehörige stellt der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden dar. Schon ein "von der Seele reden" kann viel Last und Frustration von den Schultern pflegender Angehöriger nehmen.
Auskünfte erteilt die Volkshilfe OÖ, Telefon (+43 732) 34 05-100 oder das Österreichische Rote Kreuz, Telefon (+43 732) 76 44-171.
Weiterführende Informationen
Veranstaltungen
Von der Caritas OÖ werden Vorträge, Seminare und Kursreihen zu verschiedenen Themen, wie z.B. Umgang mit demenzerkrankten Menschen oder Umgang mit sich selbst als Pflegende oder Pflegender, angeboten.
Weiterführende Informationen
Beratung in Einzelgesprächen
Zur individuellen, vertraulichen Beratung und Abklärung der Beratungssituation und individueller Bedürfnisse bietet die Servicestelle der Caritas für pflegende Angehörige nach Terminvereinbarung Einzelgespräche in Eferding, Grieskirchen, Hagenberg, Linz, Ried im Innkreis, Rohrbach-Berg, Steyr, Vöcklabruck und Wels an.
Weiterführende Informationen
BLOG und Online-Beratung
Information und Wissen erleichtern die Bewältigung des Pflegealltages und ermöglichen neue Sichtweisen.
Der BLOG für pflegende Angehörige der Caritas gibt die Möglichkeit laufend auf aktuelle Informationen für betreuende und pflegende Angehörige zuzugreifen. Bei Fragen, Anliegen oder Anregungen können die Beiträge kommentiert werden.
In der Onlineberatung können Sie sich von zuhause aus vertraulich an die Caritas Beraterinnen und Berater wenden.
Weiterführende Informationen
Erholungstage
Um pflegenden Angehörigen die Möglichkeit zum Erholen und Ausspannen geben zu können, werden Erholungstage angeboten. Informationen dazu erhalten Sie bei der Servicestelle der Caritas für pflegende Angehörige. Wird für die zu Hause gepflegte Person für diese Zeit ein Kurzzeitpflegeplatz benötigt, ist die Servicestelle dabei behilflich. Es werden auch Erholungstage gemeinsam für Pflegende und Gepflegte angeboten.
Weiterführende Informationen
Urlaubsmöglichkeit bei Alzheimererkrankung
Eine Urlaubsmöglichkeit speziell für Menschen, die alzheimerkranke Angehörige zu Hause betreuen, bietet der Verein M.A.S. (Morbus Alzheimer Syndrom) in Bad Ischl. Während die Angehörigen Sport, geselligen Aktivitäten nachgehen oder sich einfach erholen, erhalten die kranken Familienmitglieder Therapien.
Weiterführende Informationen
Tagesbetreuung
In Oberösterreich stehen etwa 200 Plätze zur Tagesbetreuung von alten- und/oder pflegebedürftigen Personen zur Verfügung. Dort können die Menschen unter therapeutischer, sozialer, pflegerischer Begleitung den Tag gemeinsam mit anderen Menschen in einer Einrichtung verbringen. An den Abenden und Nächten sind die Personen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung. Weitere Informationen siehe auch unter der Rubrik "teilstationäre Einrichtungen".
Weiterführende Informationen
Kurzzeitpflege
Grundsätzlich besteht in allen 136 oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen die Möglichkeit zur kurzzeitigen Begleitung und Betreuung alter und/oder pflegebedürftiger Menschen. Gedacht ist dieses Angebot für Menschen, die aus einem Krankenhaus entlassen werden oder zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, die während dieser Zeit selbst Erholung suchen oder gar selbst erkrankt sind. Für weitere Auskünfte stehen die Sozialberatungsstellen der Regionen oder der Sozialhilfeverband zur Verfügung.
Überleitungspflege / Entlassungsmanagement
An allen oberösterreichischen Krankenanstalten ist das Entlassungsmanagement etabliert. Es organisiert für Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Versorgungsbedarf pflegerische, medizinische und soziale Dienstleistungen institutionsübergreifend im Anschluss an die Krankenausentlassung.
Dabei gibt es das direkte Entlassungsmanagement was vom Pflegepersonal der Station geleistet wird und für komplexe Situationen das indirekte Entlassungsmanagement durch diplomiertes Pflegepersonal mit entsprechender Weiterbildung (Überleitungspflege).
Mobile Hospiz
Die meisten Menschen wünschen sich, ihren letzten Lebensabschnitt in der gewohnten Umgebung zu verbringen. Die mobilen Hospizteams begleiten die sterbenden Menschen und ihre Angehörigen im Abschiednehmen. Nähere Auskünfte gibt es beim Landesverband Hospiz Oberösterreich, Telefon (+43 732) 79 36 00.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen beim Amtshelfer online