Tuberkulose in Oberösterreich

Die weltweit verbreitete Tuberkulose (TBC, Schwindsucht) ist die häufigste zum Tode führende bakterielle Infektionskrankheit des Menschen und wird durch langsam wachsende Bakterien (Mykobakterien) hervorgerufen. Etwa ein Drittel der Weltbevölkerung ist mit Tuberkulosebakterien infiziert. In Österreich ist die Tuberkulose jedoch relativ selten geworden. Im Jahr 2020 wurden in Österreich beim Menschen 388 Tuberkulose-Fälle gemeldet, das entspricht 4,4 Fällen je 100.000 Einwohner. Menschen, die in Österreich um eine Anerkennung als Flüchtling ansuchen, weisen aufgrund der im jeweiligen Herkunftsland herrschenden höheren Tuberkulose-Inzidenz meist auch ein höheres Tuberkulose-Risiko auf als die heimische Bevölkerung. Der öffentliche Gesundheitsdienst spielt eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung dieser Infektionskrankheit.

Übertragung und Ansteckungsfähigkeit:

Die Ansteckung erfolgt fast ausschließlich über kleinste Tröpfchen, welche von einer an offener Lungentuberkulose erkrankten Person beim Husten, Niesen oder Sprechen ausgeschieden werden. Wenn diese Tröpfchen bei längerem bzw. häufigerem Kontakt mit einer erkrankten Person in geschlossenen Räumen oder bei schlechter körperlicher Abwehr eingeatmet werden kann sich eine Tuberkuloseerkrankung entwickeln. Andere Übertragungswege (z.B. über Nahrungsmittel wie nicht-pasteurisierte Milch) sind seltener.

Die Ansteckung erfolgt nicht so leicht wie bei einer über die Luft übertragbaren Krankheit (z.B. Masern, Grippe, COVID-19). Grundsätzlich sind nur symptomatische Personen, die in der Lunge einen aktiven Tuberkuloseherd haben und Tuberkulosebakterien über die Atemwege ausscheiden, infektiös. Zwischen der Ansteckung mit den Bakterien bis zum Ausbruch der Erkrankung können Monate bis viele Jahre vergehen.

Symptome:

Die Lungentuberkulose äußert sich meist durch Husten, Gewichtsabnahme, Appetitlosigkeit, Müdigkeit, leichtes Fieber, Nachtschweiß oder Stechen in der Brust. Erkrankte Kinder hingegen zeigen oft wenige oder keine Beschwerden. Die Infektion mit Tuberkulose-Bakterien bedeutet nicht, dass die Krankheit auch ausbrechen wird. Von zehn infizierten gesunden Erwachsenen wird maximal eine Person im Laufe ihres Lebens tatsächlich an Tuberkulose erkranken.

Therapie:

Die Tuberkulose ist mit speziellen Antibiotika, die über Monate konsequent eingenommen werden müssen, meist gut behandelbar. Allerdings treten (hoch-) resistente Tuberkulose-Bakterien auf, gegen welche nur wenige oder keine wirksamen Medikamente verfügbar sind. Ohne Behandlung ist der Verlauf der meist langsam fortschreitenden Krankheit oft tödlich. Vor allem für kleine Kinder und Personen mit geschwächtem Immunsystem ist die Erkrankung sehr gefährlich. Unter speziellen Bedingungen - z.B. bei Kindern, die noch nicht infiziert, aber einer möglichen Infektion ausgesetzt sind - kann eine Prophylaxe mit Medikamenten erforderlich sein.

Diagnostik:

Die Diagnose der Tuberkulose kann entweder indirekt mittels Tuberkulinreaktion (Testung der Hautreaktion auf unter die Haut injizierte Teile von Mycobacterium tuberculosis) gestellt werden, oder mittels direktem Nachweis der Bakterien aus Gewebeproben, Körperflüssigkeiten oder Atemwegssekret. Es ist eine spezielle Anfärbung der Mykobakterien möglich und die genaue Identifizierung erfolgt mittels PCR. Die Röntgenuntersuchung der Lungen stellt einen wichtigen Pfeiler der Diagnosefindung dar und ist für Angehörige bestimmter Risikogruppen gesetzlich vorgeschrieben.

Impfung:

Die BCG-Tuberkulose-Impfung (Bacille Calmette-Guérin) schützt nicht vor einer Infektion, kann aber Säuglinge und Kleinkinder vor schweren Krankheitsverläufen bewahren. Sie wird jedoch aufgrund des niedrigen Erkrankungsrisikos und der vergleichsweise hohen Nebenwirkungsrate in Österreich nicht mehr empfohlen. Derzeit steht in Österreich kein zugelassener Tuberkuloseimpfstoff zur Verfügung. In vielen Ländern gehört diese Impfung aber nach wie vor zu den Pflichtimpfungen.

Allgemeine Schutzmaßnahmen:

  • Husten- und Niesetikette: Mund und Nase beim Husten und Niesen mit einem Taschentuch bedecken. Dieses soll nicht mit anderen Personen geteilt werden, sondern umgehend entsorgt und nicht in die Tasche gesteckt werden. Sollte kein Taschentuch greifbar sein auf den Oberarm oder in die Ellenbeuge husten bzw. niesen, keinesfalls jedoch in die offene Hand.
  • Regelmäßiges Lüften: Die Keimbelastung von Innenraumluft kann am besten durch regelmäßiges Lüften und dem damit verbundenen Luftaustausch gesenkt werden. Die Bakterien können für viele Stunden in der Luft verbleiben und andere Personen anstecken. Auch technische Hilfsmaßnahmen wie Filter oder ein gerichteter Luftstrom können zur Reinigung der Raumluft beitragen.
  • Da die Tuberkulosebakterien über die Luft übertragen werden, sind Desinfektionsmaßnahmen in Haushalten oder Gemeinschaftseinrichtungen nicht notwendig.

Spezielle Schutzmaßnahmen:

  • Räumliche Trennung und Isolierung von Verdachtsfällen.
  • Persönliche Schutzmaßnahmen beim notwendigen Kontakt in Form von Handschuhen und Masken (mindestens FFP2, besser jedoch FFP3) bis zum Ausschluss einer ansteckenden Erkrankung.
  • Rasche Einleitung von Diagnostik und Therapie, konsequente Umgebungsuntersuchungen, vorbeugende Therapien von latent infizierten Kontaktpersonen und gezielte Reihenuntersuchung von Risikogruppen.

Die wichtigsten Maßnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung der Tuberkulose sind die frühe Erkennung und die korrekt durchgeführte Behandlung der Erkrankung, um die Dauer der Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Tuberkulose zählt zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Die im § 3 des Tuberkulosegesetzes vorgeschriebene Meldung ist innerhalb von drei Tagen nach Diagnosestellung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) zu erstatten. Die Gesundheitsbehörde leitet in der Folge die in der entsprechenden Leitlinie vorgesehen weiteren Schritte in die Wege. Einerseits zählt dazu die Planung und Durchführung einer sogenannten Umgebungsuntersuchung. Dabei werden enge Kontaktpersonen, welche ein mögliches Infektionsrisiko aufweisen und bei denen eine vorbeugende Therapie medizinisch sinnvoll/möglich ist, identifiziert und zweimal im Abstand von drei Monaten untersucht (siehe Leitlinie "Tuberkulose-Umgebungsuntersuchung" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz). Insbesondere wenn es sich um Angehörige bestimmter Gruppen (z.B. Kindergärten, Schulen, Altenpflegeheime) handelt, verlangen Planung und Durchführung eingespielte Abläufe und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen. Zusätzlich werden an Tuberkulose erkrankte Personen durch MitarbeiterInnen der Tuberkulosefürsorge medizinisch und sozial betreut sowie die Einhaltung der verordneten Maßnahmen und die regelmäßige Medikamenteneinnahme kontrolliert. Durch diese Maßnahmen entstehen den betroffenen Personen keine Kosten.

Das Vorliegen unentdeckter latenter Tuberkulose-Infektionen kann eine erhöhte Erkrankungsgefahr für geflüchtete Personen und deren Umfeld – hier insbesondere im Kindes- und Jugendalter – in den ersten Jahren nach der Flucht darstellen. Dieser Umstand wird natürlich auch bei behördlichen Umgebungsuntersuchungen mitberücksichtigt. Bei der Registrierung aller Schutzsuchenden erfolgt eine ärztliche Erstuntersuchung inklusive Impfstatuserhebung. Bei dieser Untersuchung wird ein Gespräch zur medizinischen Vorgeschichte bzw. zu den aktuellen Beschwerden geführt und ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt. Diese Maßnahmen sollen erste Anhaltspunkte u.a. auch für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose geben.

Außerdem sind in Österreich Reihenuntersuchungen von (dokumentierten) Zuwanderinnen und Zuwanderern nach der Ankunft in Österreich gesetzlich geregelt. Diesbezüglich sieht die oberösterreichische Tuberkulose-Reihenuntersuchungsverordnung vor, dass sich Schutzsuchende einer behördlichen Tuberkulose-Untersuchung (Röntgenaufnahme, Mendel-Mantoux-Test [Tuberkulin-Test], IGRA-Test [Interferon-Gamma-Release Assays] etc.) unterziehen müssen. Diese Untersuchungen haben das vorrangige Ziel an Tuberkulose erkrankte Personen ausfindig zu machen und diese und die jeweiligen Kontaktpersonen zu behandeln, um eine Ausbreitung der Erkrankung in Österreich zu verhindern. Den betroffenen Personen entstehen dadurch keine Kosten.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: