Energieträger

Zu den wichtigsten Energieträgern gehören hauptsächlich flüssige Brennstoffe, Erdgas und Fernwärme, feste Brennstoffe und Elektrizität.

 

 

Flüssige Brennstoffe

Der Verbrauch flüssiger Brennstoffe wie Heizöle und Flüssiggas wird unterschiedlich gemessen.

 

Die Tankstandsanzeige ist die ungenaueste Methode zur Bestimmung des Verbrauchs. Dabei wird jeweils der Tankstand um den ersten Jänner erhoben. Zusätzlich sind die gelieferten Mengen zu beachten. Die Eintragung im Energiebuchhaltungsprogramm erfolgt in der Spalte "Heizöl" bzw. "Flüssiggas"

 

Ähnlich wie bei gasförmige Brennstoffe kann die verbrauchte Menge direkt gemessen werden (Ölverbrauchszähler). Dabei ist lediglich die Differenzbildung des Zählerstandes maßgeblich für den Verbrauch. Der daraus berechnete Jahresverbrauch in Liter oder kg kann am besten beim entsprechenden Energieträger unter der Spalte "gelieferte Jahresmengen" eingetragen werden. Die Tankstände dürfen nicht verändert werden.

 

Eine dritte Möglichkeit besteht darin, den Verbrauch über die Brennerlaufzeiten abzuschätzen. Dazu muss der spezifische Verbrauch pro Brennerstufe sowie deren Laufzeiten bekannt sein. Bei modulierenden Brenner ist diese Methode nicht möglich. Die Eintragung erfolgt wie bei der Methode zuvor.

 

Umrechnungen:

  • Heizöl leicht: 1 Liter = 10,6 kWh
  • Flüssiggas: 1 kg = 2 Liter

 

Erdgas und Fernwärme

Bei beiden Energieträgern wird der Verbrauch durch die Differenz von Zählerständen bestimmt. Bei Fernwärme zeigt der Zähler bereits die richtige Mengeneinheit kWh (1 MWh = 1.000 kWh). Bei Erdgas kommt die Mengeneinheit m3 zur Anwendung. Die Umrechnung in kWh erfolgt durch den Heizwert.

 

Feste Brennstoffe

Die Verbrauchsbestimmung bei festen Brennstoffen (Hackgut, Holz, Kohle) erfolgt ähnlich wie bei der Tankstandsmethode bei flüssigen Brennstoffen (Lagerstand, gelieferte Jahresmengen). Alternativ kann durch andere Verfahren auf den Jahresverbrauch in kg geschlossen werden und eine Eintragung unter gelieferte Jahresmengen erfolgen.

 

Die Heizwerte für Holz stammen aus der ÖNORM M9466 und beziehen sich auf ofenfertiges Stückholz mit 20-25 Prozent Wassergehalt bzw. Feinhackgut mit einem Wassergehalt von 30-35 Prozent. Die Heizwerte für Kohle variieren entsprechend dem Herkunftsland.

 

Elektrizität

Die Eintragung erfolgt auf Basis der bereits richtigen Energieeinheit kWh sowie der Tarifart. Es werden nur Wirkstromverbräuche (kein Blindstrom) berücksichtigt. Die Differenz des Zählerstandes ergibt möglicherweise erst durch Multiplizieren mit einer Konstante (ersichtlich aus der Stromrechnung) den tatsächlichen Verbrauch.

 

Bei Sondertarifen (höhere Stromverbräuche) gibt es monatliche Abrechnungen. Die Werte sind unterschieden in Hoch- und Niedertarifen entsprechend den monatlichen Rechnungen zu übernehmen.

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: