Persönliche Assistenz
Was ist das?
Durch die Persönliche Assistenz werden Menschen mit Beeinträchtigungen, die in einer eigenen Wohnung leben oder leben möchten, bei der Bewältigung von Alltagssituationen unterstützt und in die Lage versetzt, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten.
Es können auch Kinder und Erwachsene, die der Zielgruppe entsprechen und im Familienverband leben, diese Leistung in Anspruch nehmen. Die Menschen mit Beeinträchtigungen bestimmen als Auftraggeberin bzw. Auftraggeber selbst den Ort und den Inhalt der Assistenz sowie die Person, welche die Assistenzleistung erbringen soll. Die Assistentinnen und Assistenten verfügen über keine spezielle Ausbildung.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder dem Anbieter.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten?
Die Kosten werden grundsätzlich vom Land OÖ getragen. Es ist ein Beitrag zu entrichten.
Weiterführende Informationen
- Bezirkshauptmannschaften.
- Magistrat Linz .
- Magistrat Steyr .
- Magistrat Wels .
- Gemeinden.
- Sozialberatungsstellen.
Nähere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei:
Weiterführende Informationen beim Anbieter
Mobile Betreuung und Hilfe
Was ist das?
Ziel der Mobilen Betreuung und Hilfe ist es, den Verbleib des Menschen mit Beeinträchtigungen zu Hause zu ermöglichen, sowie Angehörige und andere Betreuungspersonen zu entlasten. Durch die Mobile Betreuung und Hilfe werden Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Verrichtung von Alltagstätigkeiten bzw. bei der Bewältigung von Alltagssituationen und damit in ihrer Selbständigkeit unterstützt. Die Dauer und das Ausmaß der Betreuung werden individuell vereinbart.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder mit einer Einrichtung der Mobilen Betreuung und Hilfe.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten?
Die Kosten werden grundsätzlich vom Land OÖ getragen. Es ist ein Beitrag zu entrichten.
- Bezirkshauptmannschaften.
- Magistrat Linz .
- Magistrat Steyr .
- Magistrat Wels .
- Gemeinden.
- Sozialberatungsstellen.
Nähere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei:
Weiterführende Informationen beim Anbieter der Maßnahme Mobile Betreuung und Hilfe für Menschen mit geistigen, körperlichen und/oder Mehrfachbeeinträchtigungen
Weiterführende Informationen beim Anbieter der Maßnahme Mobile Betreuung und Hilfe für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen